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Zoll & Außenwirtschaft

Zoll & Außenwirtschaft

Risikominimierung im Außenhandel & Import

AEO - Basics

 

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte/AEO

 

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Der AEO (authorized economic operator) ist Bestandteil einer Sicherheitsinitiative der Weltzollorganisation im Kampf gegen die internationale Kriminalität. Er ist ein von den Zollbehörden geprüfter Wirtschaftsbeteiligter, der hinsichtlich seiner zollrelevanten Tätigkeiten als zuverlässig gilt und daher in den Genuss bestimmter Vorteile kommt.

Es gibt drei verschiedene Status des AEO:

  • AEO C – Zertifikat für zollrechtliche Vereinfachungen (Customs)
  • AEO S – Zertifikat für Sicherheit (Security)
  • AEO F – Zertifikat für zollrechtliche Vereinfachungen & Sicherheit (Full)

Rechtsgrundlage für den AEO bilden folgende gesetzliche Bestimmungen:

  • VO (EG) Nr. 1875/2006
  • Art. 5a Zollkodex (ZK)
  • Art. 14a - 14x Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)

 

 

 

Ihr Nutzen

 

shutterstock 1109850479 AEO 300x300

Der Status AEO bringt einem Unternehmen u.a. folgende Vorteile:

  • Qualitätsmerkmal bei Lieferantenauswahl
  • Gütesiegel für eine sichere Lieferkette und weniger Kontrolle durch die Behörden
  • Bonitätsbescheinigung des Unternehmens durch den Zoll
  • Durch gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsprogramme verschiedener Länder sind keine Mehrfachzertifizierungen notwendig.  
  • weniger Diebstahl und Verlust
  • AEO-S Anforderungen sind den Anforderungen zur Zertifizierung zum 'bekannten Versender' für Luftfrachtsendungen sehr ähnlich.

Die Zertifizierung zum AEO ist freiwillig, jedoch für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung empfehlenswert. 
Unter Umständen könnte ein Unternehmen ohne AEO Status bei internationalen Ausschreibungen gegenüber Unternehmen mit diesem Status benachteiligt werden.

Weiterhin ist die AEO Zertifizierung nicht nur für Großunternehmen gedacht, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Der AEO-F Status wird in den USA anerkannt und mit dem C-TPAT gleichgesetzt. Wenn Sie eine AEO-F Zulassungsnummer haben, können Sie diese entsprechend über die Webseite der U.S. Customs and Border Protection (CBP) validieren lassen.

 

 

 

Abgrenzung zum bekannten Versender

 

shutterstock 776936056 AEO 300x300

AEO und bekannter Versender können als "Verwandte" bezeichnet werden, denn beide Status verfolgen das gleiche Ziel: „die Sicherheit in der Lieferkette“. Allerdings unterliegen AEO und bekannter Versender verschiedenen Ministerien:

  • AEO = Zoll = Bundesministerium der Finanzen (BMF)
  • bekannter Versender = Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Die eigentlichen Unterschiede liegen in der Herkunft der beiden Zertifizierungen:

  • Der Zoll verfolgt generell das Ziel der Abgabensicherung, der Vermeidung von Schmuggel, der Einhaltung des Zollkodex und des Zollrechts. Daher liegt der Fokus auf Überwachung und Kontrolle von Unternehmen, z.B. auf vorhandenen Compliance-, Buchführungs- und Logistiksystemen.
  • Das LBA hat dagegen die Zielsetzung sämtliche interne Prozesse im Rahmen der Luftsicherheit zu überwachen und zwar keineswegs nur Logistikprozesse. Ausschlaggebend hierfür ist nach wie vor der 11. September 2001, die Paketbomben aus dem Jemen etc. Grundlage sind die VO (EG) 300/2008 und die VO (EU) 2015/1998.

 

 

 

 

 

Unser Credo: Logistics ConsultDoing®... wir beraten nicht nur, sondern setzen auch um!  

 

 

 

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