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Luftsicherheit vom Profi

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komplette Betreuung rund um Ihre LBA-Zulassung

Import und Export

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in Einklang mit den Zollgesetzen

Transportkosten optimieren

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Frachtausschreibung - Verhandlung - Vertrag

FR8 solutions Akademie

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Der bekannte Versender - Basics

 

Der bekannte Versender

shutterstock 372480757 BekannterVersender 370x300

 

ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. 

Ein bekannter Versender ist ein Unternehmen (Hersteller, Händler), welches regelmäßig Güter per Luftfracht verschickt und als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft wurde.

Die Luftfrachtsendungen, die von bekannten Versendern stammen, müssen am Flughafen nicht mehr kontrolliert werden. Der bekannte Versender ist in der VO (EG) Nr. 300/2008 und in der VO (EU) Nr. 2015/1998 geregelt.

 

 

 

  

Was passiert...

shutterstock 72743287 bV 370x300

... wenn ich nicht bekannter Versender bin?

 

Sendungen eines "unbekannten" Versenders müssen vor Verladung in ein Flugzeug kontrolliert werden. D.h. jede Sendung muss geröntgt oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen unterzogen werden.

Dies bedeutet:

  • zusätzliche Kosten für Röntgen

  • zusätzliche Kosten für Lagerung

  • Lieferverzögerungen

Nicht alle Waren können durch Röntgen sicher gemacht werden. Aufgrund der Materialbeschaffenheit der Ware kann es sein, dass die Luftsicherheitskontrollkraft (LSKK) nur ein schwarzes Bild am Röntgenschirm sieht. In diesem Fall muss die Verpackung geöffnet und die Ware alternativen Kontrollen unterzogen werden. Hier kommen dann z.B. Sprengstoffspurendetektoren, Handdurchsuchungen, Sprengstoffspürhunde, etc. zum Einsatz. 

Diese Maßnahmen können wiederum nach sich ziehen:

  • Transportschäden wegen mangelhafter Verpackung

  • Ärger mit dem Kunden, weil die Ware nicht mehr Original verpackt ist

Der Zulassung zum bekannten Versender ist zwar freiwillig, aber de facto ein Muss für Unternehmen, die regelmäßig Güter per Luftfracht versenden (natürlich abhängig vom Luftfrachtvolumen). Die Nachteile für nicht zertifizierte Unternehmen, vor allem die damit verbundenen Kosten und potentieller Ärger mit dem Kunden, sind unverhältnismäßig.

 

 

Ihr Weg

Aufwand und Know-how

shutterstock 724574563 IhrWeg 370x300

 

Der Status 'bekannter Versender' wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt. Das LBA prüft, ob das 'Bekannte Versender Sicherheitsprogramm' (BVSP) die Anforderungen erfüllt und führt anschließend ein Audit vor Ort durch. 

Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know-how unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzepts werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, physische Sicherheit, Arbeitsabläufe, Buchführungs- und Logistiksysteme, Personaleinstellungsprozesse etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

Das Prozedere ist gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung zu vergleichen.

Wir helfen Ihnen dabei das LBA Audit sicher zu absolvieren. Für den Erhalt Ihrer Zulassung sorgen wir mit Ihnen im Rahmen unseres 'takes care' Programms. 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


Es gibt viele Gründe!

Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.

Nicht umsonst heißt es bei uns...
Logistics ConsultDoing
®!

Profis LuftsicherheitProfis Luftsicherheit

Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer

ProzessverständnisProzessverständnis

Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.

ErfahrungErfahrung

Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.

ProjektabwicklungProjektabwicklung

Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...

RisikomanagementRisikomanagement

Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.

Qualität SchulungenQualität Schulungen

Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.

 

Was macht FR8 solutions noch?

Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement

TransportkostenoptimierungTransportkostenoptimierung

Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.

ProjektlogistikProjektlogistik

Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung

FR8 solutions AkademieFR8 solutions Akademie

Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis

 

 

 

Der bekannte Versender - Beratung

 

Wie können wir Sie unterstützen?

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Wie unter "Basis" schon erwähnt ist der Aufwand für die Zulassung nicht zu unterschätzen und fachliches Know-how unabdingbar. 

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbarer Luftfracht" wird, schätzen viele Unternehmen falsch ein. Hiervon hängt aber ab, ab welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen muss und welche Mitarbeiter zu schulen sind. Die meisten Unternehmen sind der Ansicht, dass dies im Lager passiert, wenn die Ware kommissioniert und verpackt wird. Sehr häufig ist das aber falsch, da für die Beurteilung wann "identifizierbare Luftfracht" vorliegt z.B. auch der Zugriff auf das ERP System maßgeblich sein kann. Dies kann zur Folge haben, dass die Sicherung bereits in der Produktion erfolgen muss. Auch werden sehr häufig nur die eigens produzierten Güter betrachtet. Was aber ist mit Zulieferungen von Unterlieferanten, Tochterunternehmen, Handelsware, Retouren, outgesourcten Logistiklagern etc.? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese diversen Problemstellungen zu lösen.

Wir helfen Ihnen dabei den Status des 'bekannten Versenders' zu erlangen.

 

 

 

Unser 2-Phasen-Modell

Wie strukturieren wir ein Projekt?

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Phase 1: Workshop bekannter Versender IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen, Voraussetzungen und Alternativen zum bekannten Versender auf und gehen der Frage nach, ob sich die Zulassung für Sie lohnt. Des Weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

 

Phase 2: Projektabwicklung bekannter Versender

Nach dem Workshop entscheiden Sie, ob Sie die Zulassung anstreben möchten und ob Sie die Ressourcen und das Know-how intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.

Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie dabei die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status 'bekannter Versender' zu erlangen.

Wir 

  • prüfen die physische und organisatorische Sicherheit ihres Standortes,
  • erarbeiten notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen,
  • erstellen das "Bekannte Versender Sicherheitsprogramm",
  • schulen die Luftsicherheitsbeauftragen sowie deren Mitarbeiter, die mit dem Thema "Luftfracht" zu tun haben,
  • begleiten und unterstützen Sie beim Audit durch das LBA. 

 

 

 

Optional: ...takes care

 

Nach erfolgter Zulassung gilt es am Ball zu bleiben, um die Zulassung aufrecht erhalten zu können. Auch hier stehen wir Ihnen bei Bedarf zur Seite. Mehr dazu finden Sie unter der Rubrik '...takes care'.

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


Es gibt viele Gründe!

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Profis LuftsicherheitProfis Luftsicherheit

Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer

ProzessverständnisProzessverständnis

Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.

ErfahrungErfahrung

Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.

ProjektabwicklungProjektabwicklung

Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...

RisikomanagementRisikomanagement

Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.

Qualität SchulungenQualität Schulungen

Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.

 

Was macht FR8 solutions noch?

Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement

TransportkostenoptimierungTransportkostenoptimierung

Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
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ProjektlogistikProjektlogistik

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FR8 solutions AkademieFR8 solutions Akademie

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Der bekannte Versender - Schulung


Wer muss geschult werden?

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Gemäß der VO (EG) 300/2008 i.V.m. der VO (EU) 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird. 


Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbarer Luftfracht wird. Gerne unterstützen wir Sie. 

 

 

 

Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5

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Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.


Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeits- überprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. 

Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.


Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 

  


Betriebspersonal 
– Kap. 11.2.3.9 / Kap. 11.2.7

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Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen.

Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.9

In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.

Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:

  • Fahrer, die Luftfracht transportieren, sofern sie Zugang zur Fracht haben
  • Lager- und Versandmitarbeiter, die Luftfracht kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
  • Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Luftfracht wird
  • Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
  • Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
  • IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
  • Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
  • Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber

Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. 

Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.

Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

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Personal  – 11.2.7

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Diese Schulung ist seit 01.01.2023 für Personal beim bekannten Versender und reglementierten Beauftragen nicht mehr geeigent. Deshalb hier keine weiteren Ausführungen. 

 

Hier geht's zur Übersicht der Landesluftfahrtbehörden 

 

 

 

FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung

shutterstock 382592350 Schulung

Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare

Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne behördliche Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).

Kompetenz

Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.   

Beratung

Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.

 

 

 

 

Schulungsstandorte

 

shutterstock 773888095 Schulung

 

 

Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • München 
  • Hamburg
  • Frankfurt am Main

Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen. 

 

 

 

 

 

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Der bekannte Versender - Pre-Audit 

 

Warum ein Pre-Audit?

shutterstock 1121870357 Pre Audit 370x300

 

Dem Luftfahrt-Bundesamt liegen viele Luftsicherheitsprogramme vor, welche mangels nachvollziehbarem Sicherheitskonzept nicht auditiert werden können.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle relevanten Punkte in Ihrem 'Bekannte Versender Sicherheitsprogramm' (BVSP) berücksichtigt haben?

Minimieren Sie Ihr Risiko durch ein Audit vor Ort und lassen Ihr Konzept bzw. BVSP 
durch unsere Experten auf Vollständigkeit überprüfen.

 

 

 

 

Unsere Leistungen

shutterstock 1120218161 Pre Audit 370x300

 

Wir bewerten Ihr bereits erstelltes Luftsicherheitsprogramm ('Bekannte Versender Sicherheitsprogramm') und machen Verbesserungsvorschläge.

Anschließend führen wir für Sie ein sogenanntes Pre-Audit durch. Im Rahmen des Pre-Audits gehen wir unseren Auditplan mit Ihnen gemeinsam durch und finden eventuelle Lücken im Aufbau des Sicherheitskonzepts, der Organisation oder Dokumentation Ihrer Abläufe.

Im Anschluss passen Sie Ihr BVSP und Ihre Verfahrensanweisung an oder delegieren die Aufgabe an uns.

 

 

 

 

 

 

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Der bekannte Versender - takes care

 

... takes care Initiative 

 FR8 takes care V1.0

Aufrechterhaltung Ihres aktuellen Status


Im Rahmen Ihrer Zulassungen zum bekannten Versender, reglementieren Beauftragen, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur haben Sie die Auflagen der Verordnungen VO (EU) Nr. 300/2008, VO (EU) Nr. 272/2009, VO (EU) Nr. 2015/1998, VO (EU) Nr. 173/2012 und deren Ergänzungen kennengelernt und diese in Ihrem Sicherheitsprogramm umgesetzt. Durch die behördliche Zulassung haben Sie nachgewiesen, dass Sie diese Auflagen erfüllen und einhalten.

Die ständige 'Betreuung' des Programmes zur Aufrechterhaltung bringt eine Reihe von Aufgaben für den Luftsicherheitsbeauftragten mit sich.

Die Einhaltung der Vorgaben werden durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seitens des Referats S6 "laufende Überwachung" entsprechend kontrolliert. Bei Feststellung von Mängeln kann in letzter Konsequenz sogar der Status entzogen werden. Wir möchten bereits heute darauf verweisen, dass im Rahmen der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) auch eine neue Gebührenverordnung erarbeitet wird, welche Verstöße mittels Bußgeldbescheide regeln wird.

 

 

 

 

... verantworten

iStock 000009963488XSmall takes care 370X300

 

FR8 solutions kann gemäß einer Regelung seitens des LBA vom Dezember 2012 die Verantwortung für Luftsicherheit in Ihrem Unternehmen übernehmen. FR8 solutions stellt hierzu den Luftsicherheits- beauftragten beim bekannten Versender, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur.

Dieser übernimmt alle Tätigkeiten, die ihm durch die derzeit geltenden EU-Verordnungen vorgegeben werden. In Folge dessen kann sich Ihr Unternehmen auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Hierzu gehört aber auch die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf unser Unternehmen.

Leistungen

  • Pflege des Sicherheitsprogramms
  • Interne Audits
  • Telefonischer Support
  • Terminverwaltung
  • Regelmäßige Anwesenheit
  • Durchführung aller Schulungen
  • Begleitung bei Behördenaudits

Vorteile

  • Kalkulierbare Kosten
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall
  • Optimale Betreuung durch Experten
  • Reduzierung der Schulungskosten

 

FR8 solutions überwacht und sichert Ihren Status 
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... auditieren

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FR8 solutions führt das behördlich vorgegebene jährliche interne Audit durch, protokolliert die Schwachstellen und stellt sicher, dass diese in Ihrem Unternehmen kommuniziert und entsprechend aufgehoben werden.

Leistungen

  • Durchführung des Audits
  • Abgabe eines Berichts
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Verfolgung der Mängelbeseitigung
  • Anpassungen am Sicherheitsprogramm

Vorteile

  • Neutrale Betrachtung und Bewertung
  • Optimale Auditierung durch Experten
  • Bereichsübergreifende Überprüfung der Mängel
  • Behördenkonforme Ergebnisse erzielen

 

FR8 solutions auditiert professionell
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... ausbilden

 

iStock 000015424386XSmall takes care 370X300

FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter. Unsere Ausbilder sind vom LBA zugelassen und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung.

FR8 solutions koordiniert alle relevanten Schulungen und Fristen zu anstehenden Nachschulungen Ihrer Mitarbeiter und Dienstleister. Somit wird die Einhaltung der derzeit gültigen EU-Vorgaben und Rechtsvorschriften (z.B. EU (VO) 300/2008) sicher gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... informieren

iStock 000011817723XSmall takes care 370X300 

Die gesetzlichen Regelungen (und somit Ihr Sicherheitsprogramm) unterliegen einem permanenten Wandel. Feedbacks aus Industrie und Wirtschaft, aber auch terroristischen Ereignisse führen zu stetigen Ergänzungen und Anpassungen. Diese Informationsflut heißt es zu bewältigen und zu kanalisieren und neue Gesetzgebungen müssen immer wieder Berücksichtigung finden.

Wir unterstützen Sie hierbei und 'liefern' die für Sie wichtigen Neuerungen.

Leistungen

  • Premium-Newsletter
  • Telefonischer support
  • Archiv auf FR8 Homepage (VO, Gesetze, News & Blogs)

Vorteile

  • Entlastung interner Ressourcen
  • Reduzierung der Schulungskosten
  • Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Fristen
  • FR8 schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben

 

 

FR8 solutions hält Sie auf dem Laufenden
im Rahmen von ...takes care!

  

 

 

 

 

 

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