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Luftsicherheit vom Profi

Luftsicherheit vom Profi

komplette Betreuung rund um Ihre LBA-Zulassung

Import und Export

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in Einklang mit den Zollgesetzen

Transportkosten optimieren

Transportkosten optimieren

Frachtausschreibung - Verhandlung - Vertrag

FR8 solutions Akademie

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Der geschäftliche Versender - takes care

 

... takes care Initiative 

 FR8 takes care V1.0

Aufrechterhaltung Ihres aktuellen Status


Im Rahmen Ihrer Zulassungen zum bekannten Versender, reglementieren Beauftragen, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur haben Sie die Auflagen der Verordnungen VO (EU) Nr. 300/2008, VO (EU) Nr. 272/2009, VO (EU) Nr. 2015/1998, VO (EU) Nr. 173/2012 und deren Ergänzungen kennengelernt und diese in Ihrem Sicherheitsprogramm umgesetzt. Durch die behördliche Zulassung haben Sie nachgewiesen, dass Sie diese Auflagen erfüllen und einhalten.

Die ständige 'Betreuung' des Programmes zur Aufrechterhaltung bringt eine Reihe von Aufgaben für den Luftsicherheitsbeauftragten mit sich.

Die Einhaltung der Vorgaben werden durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seitens des Referats S6 "laufende Überwachung" entsprechend kontrolliert. Bei Feststellung von Mängeln kann in letzter Konsequenz sogar der Status entzogen werden. Wir möchten bereits heute darauf verweisen, dass im Rahmen der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) auch eine neue Gebührenverordnung erarbeitet wird, welche Verstöße mittels Bußgeldbescheide regeln wird.

 

 

 

 

... verantworten

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FR8 solutions kann gemäß einer Regelung seitens des LBA vom Dezember 2012 die Verantwortung für Luftsicherheit in Ihrem Unternehmen übernehmen. FR8 solutions stellt hierzu den Luftsicherheits- beauftragten beim bekannten Versender, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur.

Dieser übernimmt alle Tätigkeiten, die ihm durch die derzeit geltenden EU-Verordnungen vorgegeben werden. In Folge dessen kann sich Ihr Unternehmen auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Hierzu gehört aber auch die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf unser Unternehmen.

Leistungen

  • Pflege des Sicherheitsprogramms
  • Interne Audits
  • Telefonischer Support
  • Terminverwaltung
  • Regelmäßige Anwesenheit
  • Durchführung aller Schulungen
  • Begleitung bei Behördenaudits

Vorteile

  • Kalkulierbare Kosten
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall
  • Optimale Betreuung durch Experten
  • Reduzierung der Schulungskosten

 

FR8 solutions überwacht und sichert Ihren Status 
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... auditieren

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FR8 solutions führt das behördlich vorgegebene jährliche interne Audit durch, protokolliert die Schwachstellen und stellt sicher, dass diese in Ihrem Unternehmen kommuniziert und entsprechend aufgehoben werden.

Leistungen

  • Durchführung des Audits
  • Abgabe eines Berichts
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Verfolgung der Mängelbeseitigung
  • Anpassungen am Sicherheitsprogramm

Vorteile

  • Neutrale Betrachtung und Bewertung
  • Optimale Auditierung durch Experten
  • Bereichsübergreifende Überprüfung der Mängel
  • Behördenkonforme Ergebnisse erzielen

 

FR8 solutions auditiert professionell
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... ausbilden

 

iStock 000015424386XSmall takes care 370X300

FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter. Unsere Ausbilder sind vom LBA zugelassen und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung.

FR8 solutions koordiniert alle relevanten Schulungen und Fristen zu anstehenden Nachschulungen Ihrer Mitarbeiter und Dienstleister. Somit wird die Einhaltung der derzeit gültigen EU-Vorgaben und Rechtsvorschriften (z.B. EU (VO) 300/2008) sicher gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... informieren

iStock 000011817723XSmall takes care 370X300 

Die gesetzlichen Regelungen (und somit Ihr Sicherheitsprogramm) unterliegen einem permanenten Wandel. Feedbacks aus Industrie und Wirtschaft, aber auch terroristischen Ereignisse führen zu stetigen Ergänzungen und Anpassungen. Diese Informationsflut heißt es zu bewältigen und zu kanalisieren und neue Gesetzgebungen müssen immer wieder Berücksichtigung finden.

Wir unterstützen Sie hierbei und 'liefern' die für Sie wichtigen Neuerungen.

Leistungen

  • Premium-Newsletter
  • Telefonischer support
  • Archiv auf FR8 Homepage (VO, Gesetze, News & Blogs)

Vorteile

  • Entlastung interner Ressourcen
  • Reduzierung der Schulungskosten
  • Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Fristen
  • FR8 schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben

 

 

FR8 solutions hält Sie auf dem Laufenden
im Rahmen von ...takes care!

  

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


Es gibt viele Gründe!

Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.

Nicht umsonst heißt es bei uns...
Logistics ConsultDoing
®!

Profis LuftsicherheitProfis Luftsicherheit

Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer

ProzessverständnisProzessverständnis

Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.

ErfahrungErfahrung

Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.

ProjektabwicklungProjektabwicklung

Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...

RisikomanagementRisikomanagement

Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.

Qualität SchulungenQualität Schulungen

Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.

 

Was macht FR8 solutions noch?

Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement

TransportkostenoptimierungTransportkostenoptimierung

Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.

ProjektlogistikProjektlogistik

Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung

FR8 solutions AkademieFR8 solutions Akademie

Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis

 

 

Der geschäftliche Versender - Basics

 

Der geschäftliche Versender

 

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Der geschäftliche Versender (gV) ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Der geschäftliche Versender darf Luftfracht ohne weitere Kontrollen zum Versand bringen, wenn er die Vorschriften der sicheren Lieferkette gem. VO (EU) Nr. 2015/1998 einhält. Der geschäftliche Versender wird vom reglementierten Beauftragten (i.d.R. sein Luftfrachtspediteur) anerkannt, wenn er die Sicherheitsvorschriften umgesetzt und die Verpflichtungserklärung gezeichnet hat.

Der geschäftliche Versender muss eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um im Rahmen der sicheren Lieferkette die Luftsicherheit nicht zu gefährden.  

Sehr wichtig:
Die Luftfracht von geschäftlichen Versendern darf der reglementierte Beauftragte nur auf Frachtflugzeugen (CAO cargo only) verladen. 

 

 

 

 

Was muss der geschäftliche Versender umsetzen?

 

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Luftsicherheitsprogramm 

  • erstellen

Betriebsgelände

  • Zugang unbefugter Personen zu den Sendungen verhindern
  • Besucher stets begleiten oder Zutritt verwehren

Personal

  • Mitarbeiter bei Einstellung speziell prüfen
  • Mitarbeiter gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 oder 11.2.7 schulen

Luftsicherheitsbeauftragter

  • benennen und gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.5 schulen

Unversehrtheit der Sendungen

  • keine verbotenen Gegenstände
  • vor unbefugten Eingriffen schützen
  • manipulationssicher verpacken

Ursprung der Sendung

  • Sendungen, die ihren Ursprung nicht beim Versender haben, müssen kontrolliert werden, bevor sie in ein Luftfahrzeug verladen werden (z.B. Röntgen).

 

 

 

Nachteile des Status 'geschäftlicher Versender'

 

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  • Die Ware kann nur im Frachtflugzeug (CAO) verladen werden.
  • limitierte Auswahl an Routen und Abflugfrequenzen
  • höhere Frachtkosten
  • Einige Airlines und auch Spediteure nehmen keine Ware von geschäftlichen Versendern an.
  • Einige EU Staaten möchten den geschäftlichen Versender abschaffen.
    In Großbritannien z.B. gibt es den gV nicht mehr,
    in Deutschland ist der gV seit dem 1. April 2016 ausgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit

 

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De facto muss der geschäftliche Versender alle Maßnahmen umsetzen, die auch ein bekannter Versender umsetzen muss. Der Unterschied ist, dass der geschäftliche Versender nicht behördlich zugelassen wird, sondern vom reglementierten Beauftragten anerkannt wird.

Der geschäftliche Versender ist aufgrund der genannten Nachteile in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Wir empfehlen den Unternehmen den Weg des bekannten Versenders zu gehen, da hier eine behördliche Zulassung erfolgt und die Nachteile des geschäftlichen Versenders umgangen werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


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Der geschäftliche Versender - Pre-Audit

 

Warum ein Pre-Audit?

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Der geschäftliche Versender muss u.a. ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und intern umsetzen. Unangemeldete Kontrollen durch das Luftfahrt-Bundesamt können auch bei geschäftlichen Versendern erfolgen. 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle relevanten Punkte in Ihrem 'geschäftliche Versender Luftsicherheitsprogramm' (GVSP) berücksichtigt haben?

Minimieren Sie Ihr Risiko durch ein Audit vor Ort und lassen Ihr Konzept bzw. Ihr GVSP durch unsere Experten auf Vollständigkeit überprüfen.

 

 

 

 

Unsere Leistungen

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Wir bewerten Ihr bereits erstelltes Luftsicherheitsprogramm und machen Verbesserungsvorschläge.

Anschließend führen wir für Sie ein sogenanntes Pre-Audit durch. Im Rahmen des Pre-Audits gehen wir unseren Auditplan mit Ihnen gemeinsam durch und finden eventuelle Lücken im Aufbau des Sicherheitskonzepts, der Organisation oder Dokumentation Ihrer Abläufe.

Im Anschluss passen Sie Ihr 'geschäftliche Versender Luftsicherheitsprogramm' und Ihre Verfahrensanweisung an oder delegieren die Aufgabe an uns.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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ProzessverständnisProzessverständnis

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Qualität SchulungenQualität Schulungen

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Der geschäftliche Versender - Beratung

 

Wie können wir Sie unterstützen?

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Der Aufwand für die langfristige Aufrechterhaltung der Anerkennung ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know-how unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzepts werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Sicherheits- und Logistiksysteme etc. relevant. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept empfehlenswert.

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbarer Luftfracht" wird, unterschätzen viele Unternehmen. Hiervon hängt aber ab, ab welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen muss.

Die meisten Unternehmen sind der Ansicht, dass dies im Lager passiert, wenn die Ware kommissioniert und verpackt wird. Sehr häufig ist das aber falsch, da für die Beurteilung wann "identifizierbare Luftfracht" vorliegt z.B. auch der Zugriff auf das ERP-System maßgeblich sein kann. Dies kann zur Folge haben, dass die Sicherung bereits in der Produktion erfolgen muss. Auch werden sehr häufig nur die eigens produzierten Güter betrachtet. Was aber ist mit Zulieferungen von Unterlieferanten, Tochterunternehmen, Handelsware, Retouren, outgesourcten Logistiklagern etc.? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese diversen Problemstellungen zu lösen.

 

Wir helfen Ihnen dabei als 'geschäftlicher Versender' langfristig anerkannt zu werden.

 

 

Unser 2-Phasen-Modell

Wie strukturieren wir ein Projekt?

Phase 1: Workshop geschäftlicher Versender IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen, Voraussetzungen und Alternativen zum geschäftlichen Versender auf und gehen der Frage nach, ob sich die Anerkennung für Sie lohnt. Des Weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

Phase 2: Projektabwicklung geschäftlicher Versender
Nach dem Workshop entscheiden Sie, ob Sie die Anerkennung anstreben möchten und die Ressourcen und das Know-how intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.

Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit den entsprechenden Stellen und unterstützen Sie dabei die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Anerkennung zum 'geschäftlichen Versender' zu erlangen.

Wir erstellen notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie das „Luftsicherheitsprogramm". Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie der Unterweisung der entsprechenden Mitarbeiter alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

 

 

 

Unsere Kompetenz, unsere Erfahrung

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Prozessverständnis

Wir sind nicht nur Logistikprofis, die sich in der Speditionswelt auskennen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, die wir in Industrie- und Handelsunternehmen gesammelt haben, sind wir auch in dieser Welt zu Hause. Dies ermöglicht es uns die Anforderungen und Prozesse beider Parteien zu verstehen und zu verbinden. Sie als Kunde profitieren davon, dass wir z.B. über Fracht- und Zollabwicklung genauso gut Bescheid wissen wie über „sichere Lieferketten", Wareneingangsprozesse, AQL-Prüfungen oder Stücklisten. Die Prozesse beim Kunden zu verstehen ist Grundvoraussetzung für gute Beratung. Hierzu gehört vor allem auch die IT-Landschaft. Für uns ist der Umgang mit ERP-, PPS- und CAQ-Systemen Standard.

Luftsicherheit

Alle Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder zugelassen. Außerdem sind alle Berater auch geschulte Luftsicherheitsbeauftragte gem. § 20 Abs. 1 LuftSiSchulV.

Projekterfahrung 'geschäftlicher Versender'

Im Rahmen von Kundenworkshops und Projektleitungen zu den Themen „Luftfrachtsicherheit" und "AEO" hat sich die FR8 solutions GmbH über die letzten Jahre einen Namen bei Kunden in den verschiedensten Branchen erarbeitet. FR8 solutions hat unter anderem auch eine der ersten Firmen in Bayern erfolgreich bei der Zulassung zum bekannten Versender unterstützt und hier den kompletten Prozess übernommen.

 

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


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ProzessverständnisProzessverständnis

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ProjektabwicklungProjektabwicklung

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Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

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Der geschäftliche Versender - Schulung


Wer muss geschult werden?

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Gemäß der VO (EG) 300/2008 i.V.m. der VO (EU) 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird. 


Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbarer Luftfracht wird. Gerne unterstützen wir Sie. 

 

 

 

Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5

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Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.


Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeits- überprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. 

Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.


Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 

  


Betriebspersonal 
– Kap. 11.2.3.9 / Kap. 11.2.7

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Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen.

Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.9

In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.

Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:

  • Fahrer, die Luftfracht transportieren, sofern sie Zugang zur Fracht haben
  • Lager- und Versandmitarbeiter, die Luftfracht kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
  • Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Luftfracht wird
  • Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
  • Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
  • IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
  • Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
  • Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber

Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. 

Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.

Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 

 

 

Personal  – 11.2.7

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Diese Schulung ist seit 01.01.2023 für Personal beim bekannten Versender und reglementierten Beauftragen nicht mehr geeigent. Deshalb hier keine weiteren Ausführungen. 

 

Hier geht's zur Übersicht der Landesluftfahrtbehörden 

 

 

 

FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung

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Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare

Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne behördliche Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).

Kompetenz

Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.   

Beratung

Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.

 

 

 

 

Schulungsstandorte

 

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Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • München 
  • Hamburg
  • Frankfurt am Main

Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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