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Luftsicherheit vom Profi

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komplette Betreuung rund um Ihre LBA-Zulassung

Import und Export

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in Einklang mit den Zollgesetzen

Transportkosten optimieren

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Frachtausschreibung - Verhandlung - Vertrag

FR8 solutions Akademie

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Der bekannte Lieferant - Basics

 

Der bekannte Lieferant

 

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Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Ausgenommen werden können Lieferungen durch einen bekannten Lieferanten (sichere Lieferkette).

Bekannte Lieferanten sind Lieferanten, deren Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten:

  • Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrtzeug, oder
  • Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern.

 

Ein bekannter Lieferant kann sowohl Lieferant für Bordvorräte als auch für Flughafenlieferungen sein, vorausgesetzt beide hierfür vorgesehene Verpflichtungserklärungen wurden vom Bevollmächtigen gezeichnet. 

 

 

 

 

Der bekannte Lieferant für Flughafenlieferungen

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Mit dem bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen wurde mit der EU (VO) Nr. 185/2010 zum 29.04.2010 das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen eingeführt, die auf dem Flughafen selbst verwendet und nicht in ein Flugzeug verladen werden.

Flughafenlieferungen, die nicht von einem bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen angeliefert werden, müssen einer intensiven Kontrolle (Screening) unterzogen werden, die teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.

Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen hingegen werden bei Zufahrt/Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.

 

Flughafenlieferungen sind „alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind". Dies können beispielweise sein:

  • Baumaterial
  • Büromaterial
  • Lebensmittellieferungen für Restaurants, Kantinen und Lounges
  • Getränkelieferungen
  • sämtliche Artikel, die in Geschäften im Sicherheitsbereich verkauft werden
  • Reinigungsmittel
  • etc.

 

 

 

Der bekannte Lieferant für Bordvorräte

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Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, der Bordvorräte/
-lieferungen an einen reglementierten Lieferanten oder direkt an ein Luftfahrtunternehmen, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern darf.

Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen:  Handgepäck, von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände, Post und Material von Luftfahrtunternehmen.

 

Lieferanten werden von den Unternehmen (Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Lieferanten), welche sie beliefern, als bekannte Lieferanten benannt. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Verpflichtungserklärung gegenüber dem zu beliefernden Unternehmen.

 

Ware, die nicht von bekannten Lieferanten stammt, muss durch das Luftfahrtunternehmen oder den reglementierten Lieferanten einer Kontrolle (Screening) unterzogen werden, die teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.

Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Bordvorräte hingegen werden keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


Es gibt viele Gründe!

Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.

Nicht umsonst heißt es bei uns...
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Profis LuftsicherheitProfis Luftsicherheit

Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer

ProzessverständnisProzessverständnis

Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.

ErfahrungErfahrung

Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.

ProjektabwicklungProjektabwicklung

Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...

RisikomanagementRisikomanagement

Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.

Qualität SchulungenQualität Schulungen

Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.

 

Was macht FR8 solutions noch?

Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement

TransportkostenoptimierungTransportkostenoptimierung

Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.

ProjektlogistikProjektlogistik

Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung

FR8 solutions AkademieFR8 solutions Akademie

Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis

 

 

Der bekannte Lieferant - Schulung

 

Wer muss geschult werden?

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Gemäß der VO (EG) Nr. 300/2008 i.V.m. der VO (EU) Nr. 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Bordvorräten oder Flughafenlieferungen in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Bordvorräte oder Flughafenlieferungen identifizierbar" werden. 


Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen wird. Gerne unterstützen wir Sie. 

 

 

 

Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5

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Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.


Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. 


Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.


Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 

 

 

Betriebspersonal – Kap. 11.2.3.10 / Kap. 11.2.7

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Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen.

Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt 11.2.3.10

In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen die Bordvorräte oder die Flughafenlieferung "identifizierbar" werden und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.

Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:

  • Fahrer, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen transportieren, sofern sie Zugang zu diesen haben
  • Lager- und Versandmitarbeiter, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
  • Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Bordvorräte oder Flughafenlieferungen werden
  • Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
  • Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
  • IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
  • Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
  • Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber

Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.

Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.


Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 

  

Personal, das "unbegleiteten Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen" hat – 11.2.7

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Diese Schulung ist nur für einen sehr begrenzten Personenkreis ausreichend. Es ist prüfen, ob der Mitarbeiter nicht doch eine Schulung gemäß Kap. 11.2.3.10 durchführen muss.

Diese Schulung ist z.B. ausreichend für:

  • Reinigungspersonal
  • Handwerker, die im sicheren Bereich Reparaturen ausführen
  • Wachpersonal
  • Fahrer, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen transportieren, sofern das Fahrzeug vom Versender verplombt wird und die Fahrer keinen Zugang zur Ware haben

Diese Personen haben gemeinsam, dass sie mit der Ware bzw. den Luftfrachtprozessen nicht in Berührung kommen. Sie benötigen lediglich Zugang zu den sicheren Bereichen.
Personen, die nach Kap. 11.2.7 geschult sind, dürfen z.B. nicht:

  • andere ungeschulte Personen im sicheren Bereich begleiten
  • Bordvorräte oder Flughafenlieferungen produzieren, kommissionieren, verpacken, transportieren, laden, handeln etc.
  • Zugang zu den Vertriebsaufträgen haben, aus denen die Versandart hervorgeht
  • Zutrittsberechtigungen erteilen und verwalten
  • Zugriffsberechtigungen im Warenwirtschaftssystem vergeben

Voraussetzung:
Vor Durchführung der Schulung gemäß Kap. 11.2.7 ist keine Überprüfung des Mitarbeiters notwendig. Allerdings benötigt dieser für den Einsatz in einem zugelassenen Unternehmen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG, die bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen ist.

Wir bieten diese Schulung als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.

Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. 

FR8 solutions Akademie 


 
Hier geht's zur Übersicht der Landesluftfahrtbehörden

 

 

 

FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung

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Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare

Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).

Kompetenz

Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.   

Beratung

Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.

 

 

 

 

Schulungsstandorte

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Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • München 
  • Hamburg
  • Franfurt am Main

Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen. 

 

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


Es gibt viele Gründe!

Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.

Nicht umsonst heißt es bei uns...
Logistics ConsultDoing
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Profis LuftsicherheitProfis Luftsicherheit

Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer

ProzessverständnisProzessverständnis

Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.

ErfahrungErfahrung

Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.

ProjektabwicklungProjektabwicklung

Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...

RisikomanagementRisikomanagement

Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.

Qualität SchulungenQualität Schulungen

Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.

 

Was macht FR8 solutions noch?

Zoll & AußenwirtschaftZoll & Außenwirtschaft

Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement

TransportkostenoptimierungTransportkostenoptimierung

Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.

ProjektlogistikProjektlogistik

Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung

FR8 solutions AkademieFR8 solutions Akademie

Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis

 

 

Der bekannte Lieferant - Beratung

 

Wie können wir Sie unterstützen?

 

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Der Aufwand für die Zulassung ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know-how unabdingbar. Neben der Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Sicherheits- und Logistiksysteme etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

Das Prozedere ist gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichbar.

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbarem Bordvorrat" wird, unterschätzen viele Unternehmen. Hiervon hängt ab, zu welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen muss und welche Mitarbeiter geschult werden müssen.

Auch eine genaue Analyse des Transportweges zum reglementierten Lieferanten oder Flughafen ist durchzuführen, denn für den sicheren Transport gilt es spezifische Vorgaben einzuhalten.

Wir helfen Ihnen dabei den Status des 'bekannten Lieferanten' zu erlangen.

 

 

 

 

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Unser 2-Phasen-Modell

Wie strukturieren wir ein Projekt?

Phase 1: Workshop bekannter Lieferant IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen und Voraussetzungen zur Erlangung des Status 'bekannter Lieferant' auf. Des Weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

Phase 2: Projektabwicklung bekannter Lieferant

Nach dem Workshop entscheiden Sie, wie Sie die Zulassung anstreben möchten und ob Sie die Ressourcen und das Know-how intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.
Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir unterstützen Sie dabei die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status 'bekannter Lieferant' zu erlangen.
Wir erstellen notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen  sowie das 'bekannter Lieferant Sicherheitsprogramm'.
Zudem erhalten Sie von uns mit der Schulung des Sicherheitsbeauftragten sowie der entsprechenden Mitarbeiter alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Auch nach der Zulassung sind Sie bei uns in guten Händen. Wir führen bei Bedarf Ihr jährliches internes Audit für Sie durch und versorgen Sie  im Rahmen unserer 'takes care' Programms  mit aktuellen Neuigkeiten und Gesetzesänderungen.

 

 

 

Referenzen

 

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Wir haben viele Firmen in diversen Projekten begleitet, mehrere hundert Teilnehmer nahmen an unseren Schulungen teil: ob zum Thema Luftsicherheit (bekannter Versender, reglementierter Beauftragter, bekannter Lieferant, regelementierter Lieferant, zugelassener Transporteur), Transportkostenoptimierung, Logistik, Außenhandel oder Zoll.

Da wir die Privatsphäre unserer Kunden sehr schätzen, finden Sie auf dieser Seite keine „Firmenlogo-Sammlung". Sollten Sie spezifische Projektfragen haben, so nennen wir Ihnen gerne gezielt  in Absprache mit unseren Kunden  Firmen und Ansprechpartner.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Warum FR8 solutions?


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ProjektabwicklungProjektabwicklung

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Der bekannte Lieferant - Pre-Audit

 

Warum ein Pre-Audit?

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Der bekannte Lieferant muss ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und intern umsetzen. Dieses wird bei Ihrem Kunden, dem reglementierten Lieferanten oder dem Flughafen, eingereicht.

Ihr Kunde wird das Programm dann entsprechend bewerten und eine Kontrolle vor Ort vornehmen. Ebenfalls sind unangemeldete Kontrollen durch das Luftfahrt-Bundesamt möglich. 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle relevanten Punkte in Ihrem Luftsicherheitsprogramm berücksichtigt haben?

Minimieren Sie Ihr Risiko durch ein Audit vor Ort und lassen Ihr Konzept bzw. Ihr Luftsicherheitsprogramm durch unsere Experten auf Vollständigkeit überprüfen.

 

 

 

 

Unsere Leistungen

 

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Wir bewerten Ihr bereits erstelltes Luftsicherheitsprogramm und machen Verbesserungsvorschläge.

Anschließend führen wir für Sie ein sogenanntes Pre-Audit durch. Im Rahmen des Pre-Audits gehen wir unseren Auditplan mit Ihnen gemeinsam durch und finden eventuelle Lücken im Aufbau des Sicherheitskonzepts, der Organisation oder Dokumentation Ihrer Abläufe.

Im Anschluss passen Sie Ihr Luftsicherheitsprogramm und Ihre Verfahrensanweisung an oder delegieren die Aufgabe an uns.

 

 

  

 

 

 

 

 

 

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Der bekannte Lieferant - takes care

 

 

... takes care Initiative 

 FR8 takes care V1.0

Aufrechterhaltung Ihres aktuellen Status


Im Rahmen Ihrer Zulassungen zum bekannten Versender, reglementieren Beauftragen, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur haben Sie die Auflagen der Verordnungen VO (EU) Nr. 300/2008, VO (EU) Nr. 272/2009, VO (EU) Nr. 2015/1998, VO (EU) Nr. 173/2012 und deren Ergänzungen kennengelernt und diese in Ihrem Sicherheitsprogramm umgesetzt. Durch die behördliche Zulassung haben Sie nachgewiesen, dass Sie diese Auflagen erfüllen und einhalten.

Die ständige 'Betreuung' des Programmes zur Aufrechterhaltung bringt eine Reihe von Aufgaben für den Luftsicherheitsbeauftragten mit sich.

Die Einhaltung der Vorgaben werden durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seitens des Referats S6 "laufende Überwachung" entsprechend kontrolliert. Bei Feststellung von Mängeln kann in letzter Konsequenz sogar der Status entzogen werden. Wir möchten bereits heute darauf verweisen, dass im Rahmen der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) auch eine neue Gebührenverordnung erarbeitet wird, welche Verstöße mittels Bußgeldbescheide regeln wird.

 

 

 

 

... verantworten

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FR8 solutions kann gemäß einer Regelung seitens des LBA vom Dezember 2012 die Verantwortung für Luftsicherheit in Ihrem Unternehmen übernehmen. FR8 solutions stellt hierzu den Luftsicherheits- beauftragten beim bekannten Versender, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteur.

Dieser übernimmt alle Tätigkeiten, die ihm durch die derzeit geltenden EU-Verordnungen vorgegeben werden. In Folge dessen kann sich Ihr Unternehmen auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Hierzu gehört aber auch die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf unser Unternehmen.

Leistungen

  • Pflege des Sicherheitsprogramms
  • Interne Audits
  • Telefonischer Support
  • Terminverwaltung
  • Regelmäßige Anwesenheit
  • Durchführung aller Schulungen
  • Begleitung bei Behördenaudits

Vorteile

  • Kalkulierbare Kosten
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall
  • Optimale Betreuung durch Experten
  • Reduzierung der Schulungskosten

 

FR8 solutions überwacht und sichert Ihren Status 
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... auditieren

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FR8 solutions führt das behördlich vorgegebene jährliche interne Audit durch, protokolliert die Schwachstellen und stellt sicher, dass diese in Ihrem Unternehmen kommuniziert und entsprechend aufgehoben werden.

Leistungen

  • Durchführung des Audits
  • Abgabe eines Berichts
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Verfolgung der Mängelbeseitigung
  • Anpassungen am Sicherheitsprogramm

Vorteile

  • Neutrale Betrachtung und Bewertung
  • Optimale Auditierung durch Experten
  • Bereichsübergreifende Überprüfung der Mängel
  • Behördenkonforme Ergebnisse erzielen

 

FR8 solutions auditiert professionell
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... ausbilden

 

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FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter. Unsere Ausbilder sind vom LBA zugelassen und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung.

FR8 solutions koordiniert alle relevanten Schulungen und Fristen zu anstehenden Nachschulungen Ihrer Mitarbeiter und Dienstleister. Somit wird die Einhaltung der derzeit gültigen EU-Vorgaben und Rechtsvorschriften (z.B. EU (VO) 300/2008) sicher gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

FR8 solutions schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben
im Rahmen von ...takes care!

 

 

... informieren

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Die gesetzlichen Regelungen (und somit Ihr Sicherheitsprogramm) unterliegen einem permanenten Wandel. Feedbacks aus Industrie und Wirtschaft, aber auch terroristischen Ereignisse führen zu stetigen Ergänzungen und Anpassungen. Diese Informationsflut heißt es zu bewältigen und zu kanalisieren und neue Gesetzgebungen müssen immer wieder Berücksichtigung finden.

Wir unterstützen Sie hierbei und 'liefern' die für Sie wichtigen Neuerungen.

Leistungen

  • Premium-Newsletter
  • Telefonischer support
  • Archiv auf FR8 Homepage (VO, Gesetze, News & Blogs)

Vorteile

  • Entlastung interner Ressourcen
  • Reduzierung der Schulungskosten
  • Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Fristen
  • FR8 schult Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben

 

 

FR8 solutions hält Sie auf dem Laufenden
im Rahmen von ...takes care!

  

 

 

 

 

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