NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
ADR - accord européen relatif au transport international des marchandises dangerouses par route
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße
ADR steht für accord européen relatif au transport international des marchandises dangerouses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße). Alle Mitgliedsstaaten, welche das ADR unterzeichnet haben, verpflichten sich zur Einhaltung dieser Regelung. Alle Unternehmen in Deutschland, die Gefahrgut auf der Straße versenden, müssen die Regelungen der Vorschrift einhalten.
Die am ADR-Transport beteiligten Personen, sogenannte verantwortliche Personen, sind von der Geschäftsführung namentlich benannt und im Auftrag des Unternehmens eigenverantwortlich für die korrekte Gefahrgutabwicklung im Straßentransport zuständig. Dies sind Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik, Export, Versand und Lager.
Das ADR regelt u.a. die Einstufung von Gefahrgut auf der Straße, die Markierung von Gefahrgütern und die korrekte Erstellung des Beförderungspapiers.