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Luftsicherheit vom Profi

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Transportkosten optimieren

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

 

 

IATA DGR - Dangerous Goods Regulation

 

 

Die IATA DGR (Dangerous Goods Regulation) ist das zwingend gültige Regelwerk für sämtliche Gefahrguttransporte in der Luftfracht und ist weltweit gültig. Hier gilt zwingend die englische Version der DGR, jedoch ist im deutschsprachigen Raum auch die deutsche Version gültig.

Die am IATA DGR Transport beteiligten Personen, sogenannte verantwortliche Personen, sind von der Geschäftsführung namentlich benannt und im Auftrag des Unternehmens eigenverantwortlich für die korrekte Abwicklung im Gefahrguttransport per Luftfracht zuständig. Je nach Tätigkeit der Mitarbeiter gibt es hier verschiedene Personenkategorien (PK), die auch verschiedene Schulungen benötigen.

 

Die Personenkategorien (PK) sind gemäß der IATA DGR:

  • PK 1: Versender und Personen, die die Versenderpflicht übernehmen
  • PK 2: Verpacker
  • PK 3: Personal von Speditionen, die an der Behandlung von Gefahrgütern beteiligt sind
  • PK 6: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Handlings Agenten, die Gefahrgut annehmen

Die Mitarbeiter der PK 1, PK 3 und PK 6 sind u.a. für die Erstellung des Beförderungspapiers zuständig, der Shippers Declaration.

 

Alle weiteren Schulungsinhalte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Aspekte des Lufttransportes von Gefahrgütern

Versender & Verpacker

Speditionen

Luftverkehrsgesellschaften & Handlingsagenten

Security Personal

Personalkategorie (PK)

1

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Allgemeine Philosophie

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Beschränkungen

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Allgemeine Anforderungen an Versender

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Klassifizierung

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Gefahrgutliste

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Allgemeine Verpackungsanforderungen

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Verpackungsvorschriften

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Markierung und Kennzeichnung

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Versendererklärung und weitere relevante Dokumente

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Annahmeverfahren

 

 

 

 

 

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Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut

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Lagerung und Beladeverfahren

 

 

 

 

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Information an den Flugzeugführer

 

 

 

 

 

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Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder

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Verfahren bei Notfällen

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