NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
Gefahrgut auf den jeweiligen Verkehrsträgern
Straße, Bahn, Luft, See, Binnenschiff
Ihre Firma stellt Gefahrstoffe her oder in Ihren Produkten befinden sich Gefahrstoffe. Dann kommen Sie auch mit den Gefahrgutvorschriften in Kontakt, da aus den Gefahrstoffen Gefahrgüter werden sobald diese Transportiert werden. Jeder Verkehrsträger (VKT) hat auch seine entsprechenen Vorschriften.
Folgende Verkehrträger bzw. Vorschriften kommen in Anwendung:
Klicken Sie auf den jeweils für Sie relevanten Verkehrträger um zusätzliche Informationen zu erhalten.