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Luftsicherheit vom Profi

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Transportkosten optimieren

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FR8 solutions Akademie

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

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NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Bekannter Lieferant Schulung 212px

 

Schulungen für

Bekannte Lieferanten

  

Unsere Schulungen haben Feuer!

Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland können wir ihnen sämtliche Schulungen für Bekannte Lieferanten und reglementiere Lieferanten anbieten.

 

AKTUELLE NEWS - Oktober 2013:

  • Die Schulung zum Sicherheitsbevollmächtigten (16h) bei Bekannten Lieferanten gibt es nicht mehr. Ab sofort ist eine Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten (35h) erforderlich.

Sicherheitsbeauftragte (11.2.5)

Der Beauftragte für die Sicherheit ist ähnlich einem Qualitätsmanager (QMB) dafür verantwortlich, dass das "bekannte Lieferant Sicherheitsprogramm" gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für den reglementierten Lieferanten, den Flughafen und das Luftfahrtbundesamt.

Voraussetzung:
Damit der Beauftragte für Sicherheit und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen diese Personen vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Dauer:

Die Schulung dauert 35 Schulstunden (45 Min) und wird bei uns in 4 Tagen absolviert. Wir bieten diese Schulungen in ganz Deutschland und auf Anfrage auch als Inhouse Seminare an.

Anderes Sicherheitspersonal bei Bordvorräten (11.2.3.10)

Schulung des Personals, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.

Es handelt sich um Personal, das die abschließenden Kontrollen durchführt und die Lieferung für die manipulationssichere Beförderung freigibt sowie mit der Umsetzung und Überwachung festgelegter Standards beauftragt ist, ohne selbst Sicherheitsbeauftragter zu sein.

Voraussetzung:
Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

Dauer:

11 Unterrichtseinheiten

Personal, das einer allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins bedarf (11.2.7)

Mitarbeiter von bekannten Lieferanten mit Zugang zu Bordvorräten müssen einer Schulung des Sicherheitsbewusstseins unterzogen werden.

Voraussetzung:
Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

Dauer:

2 Unterrichtseinheiten

 

Bekannter Lieferant Beratung  212px

 

Bekannter Lieferant - Beratung

  

Wir haben scharfe Konzepte

Auf Wunsch begleiten wir sie auf ihrem Weg zum bekannten Lieferanten von der Antragstellung bis hin zu kompletten Abwicklung ihres Projektes. 

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung?

Der Aufwand für die Zulassung ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Sicherheits- und Logistiksystemen etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbareren Bordvorrat" wird, unterschätzen viele Unternehmen. Hiervon hängt aber ab, ab welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen und welche Mitarbeiter geschult werden müssen.

Auch muss eine genaue Analyse des Transportweges zum Reglementierten Lieferanten oder Flughafen durchgeführt werden. Denn auch für den sicheren Transport gilt es spezifische Vorgaben einzuhalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese diversen Problemstellungen zu lösen.

Wir helfen Ihnen den Status des „bekannten Lieferanten" zu erlangen.

Wir bieten Ihnen folgendes 2-Phasen Modell an:

Phase 1
Workshop bekannter Lieferant - IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen und Voraussetzungen zum erreichen des Status bekannter Lieferant auf. Des weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

Phase 2
Projektabwicklung bekannter Lieferant

Nach dem Workshop entscheiden Sie, wie Sie die Zulassung anstreben möchten und ob Sie die Ressourcen und das Know How intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.
Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „bekannter Lieferant" zu erlangen.
Wir erstellen notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen  sowie das "bekannter Lieferant Sicherheitsprogramm".
Zudem erhalten Sie von uns mit der Schulung des Sicherheitsbevollmächtigten sowie der notwendigen Schulungen ihrer Mitarbeiter alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Auch nach der Zulassung sind sie bei uns in guten Händen, wir führen ein jährliches interne Audit für sie durch und versorgen sie mit aktuellen Neuigkeiten und Gesetzesänderungen.

 

Referenzen

Wir haben viele Firmen in diversen Projekten begleitet, mehrere hundert Teilnehmer nahmen an unseren Schulungen teil. Ob zum Thema Luftsicherheit - Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter -  oder Transportkostenoptimierung, Logistik, Außenhandel oder Zoll.

Da wir die Privatsphäre unserer Kunden sehr schätzen, finden Sie auf dieser Seite keine „Firmenlogo-Sammlung". Sollten Sie spezifische Fragen zu bestimmten Projekten haben, so können wir Ihnen gerne, in Absprache mit unseren Kunden, gezielt Projekte, Firmen und Ansprechpartner nennen.

 

Bekannter Lieferant Flughafenlieferungen 236px

 

Bekannter Lieferant für

Flughafenlieferungen

  

Scharfe Lieferung am Flughafen?

 

Warum das ganze?

Mit dem bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen wurde mit der EU (VO) Nr. 185/2010 zum 29.04.2010 das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen eingeführt, die auf dem Flughafen selbst verwendet und nicht in ein Flugzeug verladen werden.

Flughafenlieferungen, die nicht von einem bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen angeliefert werden, müssen einer intensiven Kontrolle(Screening) unterzogen werden, die unter Umständen teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.

 

Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen hingegen werden bei Zufahrt/Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.

Wer ist betroffen?

Flughafenlieferungen sind „alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind. Dies können beispielweise Baumaterial; Büromaterial; Lebensmittellieferungen für Restaurants, Kantinen und Lounges; Getränkelieferungen; sämtliche Artikel, die in Geschäften im Sicherheitsbereich verkauft werden; Reinigungsmittel; etc. sein.

Bekannter Lieferant Bordvorraete 212px

 

 

Bekannter Lieferant - Bordvorräte

  

Liefern Sie scharfe Bordvorräte?

 

Was ist das? 

Ein Bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, der Bordvorräte / -lieferungen an einen reglementierten Lieferanten oder direkt an ein Luftfahrtunternehmen, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern darf.

 

Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen:  Handgepäck, von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände,Post und Material von Luftfahrtunternehmen.

 

Lieferungen gelten als Bordvorräte, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.

 

Lieferanten werden von den Unternehmen (Luftfahrtunternehmen oder Reglementierten Lieferanten), das sie beliefern als Bekannte Lieferanten benannt. Weitere ist die Vorlage der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Unternehmen welches beliefert werden soll abzugeben.

Warum das ganze?

Ware die nicht von bekannten Lieferanten stammt muss durch das Luftfahrtunternehmen oder den Reglementierten Lieferanten einer Kontrolle (Screening) unterzogen werden die unter Umständen teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.

 

Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Bordvorräte hingegen werden keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.

Bekannter Lieferant Basics 240px

  

Bekannte Lieferanten - Basics

  

Wieviel Feuer hat Ihre Lieferung?

 

Was sind Bekannte Lieferanten  

Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Ausgenommen werden können Lieferungen, die durch einen bekannten Lieferanten geliefert werden (sichere Lieferkette).

Bekannte Lieferanten sind Lieferanten, deren Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten:

  • Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrtzeug, oder
  • Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern.

Ein bekannter Lieferant kann sowohl Lieferant für Bordvorräte als auch für Flughafenlieferungen sein, vorausgesetzt beide hierfür vorgesehene Verpflichtungserklärungen wurden vom Bevollmächtigen gezeichnet. 

Gesetzliche Grundlage*

  • Luftsicherheitsgesetz
  • VO (EG) Nr. 300/2008
  • VO (EG) Nr. 272/2009
  • VO (EU) Nr. 185/2010
  • VO (EU) Nr. 173/2012

 

*Die Dokumente können im geschützten Kundenbereich heruntergeladen werden.

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