NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
Bekannte Lieferanten - Basics
Wieviel Feuer hat Ihre Lieferung?
Was sind Bekannte Lieferanten
Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Ausgenommen werden können Lieferungen, die durch einen bekannten Lieferanten geliefert werden (sichere Lieferkette).
Bekannte Lieferanten sind Lieferanten, deren Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten:
- Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrtzeug, oder
- Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern.
Ein bekannter Lieferant kann sowohl Lieferant für Bordvorräte als auch für Flughafenlieferungen sein, vorausgesetzt beide hierfür vorgesehene Verpflichtungserklärungen wurden vom Bevollmächtigen gezeichnet.
Gesetzliche Grundlage*
- Luftsicherheitsgesetz
- VO (EG) Nr. 300/2008
- VO (EG) Nr. 272/2009
- VO (EU) Nr. 185/2010
- VO (EU) Nr. 173/2012
*Die Dokumente können im geschützten Kundenbereich heruntergeladen werden.


