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NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Bekannter Lieferant Bordvorraete 212px

 

 

Bekannter Lieferant - Bordvorräte

  

Liefern Sie scharfe Bordvorräte?

 

Was ist das? 

Ein Bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, der Bordvorräte / -lieferungen an einen reglementierten Lieferanten oder direkt an ein Luftfahrtunternehmen, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern darf.

 

Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen:  Handgepäck, von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände,Post und Material von Luftfahrtunternehmen.

 

Lieferungen gelten als Bordvorräte, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.

 

Lieferanten werden von den Unternehmen (Luftfahrtunternehmen oder Reglementierten Lieferanten), das sie beliefern als Bekannte Lieferanten benannt. Weitere ist die Vorlage der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Unternehmen welches beliefert werden soll abzugeben.

Warum das ganze?

Ware die nicht von bekannten Lieferanten stammt muss durch das Luftfahrtunternehmen oder den Reglementierten Lieferanten einer Kontrolle (Screening) unterzogen werden die unter Umständen teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.

 

Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Bordvorräte hingegen werden keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.

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