NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
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Wer oder was ist der bekannte Versender?
Der bekannte Versender ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der EG (VO(EG) Nr.300/2008) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Es handelt sich um Unternehmen (Hersteller, Händler), die regelmäßig Güter per Luftfracht verschicken und als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft wurden.
Was passiert, wenn man sich nicht zertifizieren lässt?Sendungen eines "unbekannten" Versenders müssen vor Verladung in ein Flugzeug geprüft werden. D.h. jede Sendung muss geröntgt odere sonstigen Sicherungsmaßnahmen unterzogen werden.Dies bedeutet:
Zusätzlich sind nicht alle Waren durch röntgen sicher zu machen. Aufgrund von unterschiedlicher Materialbeschaffenheit kann es sein, dass die Maßnahme nicht möglich ist. Dies würde zu einer Handdurchsuchung führen.
Der bekannte Versender ist im Prinzip zwar freiwillig, aber de facto quasi ein Muss für Unternehmen, die regelmäßig Güter per Luftfracht versenden. Die Nachteile für nicht zertifizierte Unternehmen, vor allem die Kosten, sind unverhältnismäßig.
Der Weg zum bekannten VersenderDer Status bekannter Versender wird vom Luftfahrtbundesamt (LBA) erteilt. Das LBA prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen vom Antragsteller erfüllt sind. Die Zertifizierung kann nur durch das LBA durchgeführt werden. Ein Unternehmen kann aber selbstverständlich externe Berater hinzuziehen, um den Status zu erlangen.
Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Buchführungs- und Logistiksysteme, Datensicherung etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen. Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.
Wir helfen Ihnen den Status des „bekannten Versenders" zu erlangen.Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „bekannter Versender" zu erlangen. Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Workshop Bekannter Versender / BestandsaufnahmeIm Rahmen von Kundenworkshops hat sich die FR8 solutions GmbH über die letzten Jahre einen Namen durch die qualitative Schulung der Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragten), des Betriebspersonals wie auch mehreren Dutzend Workshops zur Analyse der Bestandssituation bei Kunden in den verschiedensten Branchen erarbeitet. FR8 solutions hat unter anderem auch eine der ersten Firmen in Bayern erfolgreich bei der Zulassung zum bekannten Versender unterstützt und hier den kompletten Prozess übernommen. Gerne sensibilisieren wir auch Ihr Management-Team zu diesem Thema und nehmen die aktuelle Situation in Ihrem Hause auf. Sprechen Sie uns an und fordern Sie unser ausführliches Angebot an: Angebot WorkshopSchulung
Für die Zulassung zum Bekannten Versender benötigen Sie für den Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbauftrager) eine 35h Schulung, für das Betriebspersonal welches Zugang zu identifizierter Luftfracht hat eine sogenannte 3+1 Schulung. Folgende Schulungen stehen zur Verfügung (als offene oder inhouse Schulungen):
Über folgenden Link erreichen Sie die Übersicht der Schulungen.Übrigens, die Anforderungen an den AEO-S und an den „bekannten Versender" sind ähnlich und haben eine gewisse Schnittmenge welche im Rahmen einer parallelen Zulassung auf jeden Fall gemeinsam betrachtet werden sollten.. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Zertifizierung zum „AEO".Nützliche DokumenteFolgende Verordnungen und eventuelle Nachfolgeverordnungen werden Sie für Ihre Zulassung zum Bekannten Versender benötigen:
Ergänzungen
Zusätzlich zu den EU Verordnungen gilt die nationale Gesetzgebung. Förderung?Sprechen Sie uns an. Eine Förderung durch das BAFA ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir sagen Ihnen wie...Fordern Sie weitere kostenlose Informationen bei uns an |




