NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
Unsere Referenten
Michael Fischer, Dipl.-Finanzwirt
Herr Dipl.-Finanzwirt Michael Fischer blickt auf eine 19-jährige Berufserfahrung als Beamter des gehobenen Zolldienstes, u.a. als Dozent an der Fachhochschule des Bundes zurück.
Herr Fischer hat über 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, zeitweise als freiberuflicher Steuerberater, und dabei Mitwirkung bei zahlreichen Projekten im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Mei Gräfe, MBA, Dipl. Exportwirtin (FH)
Frau Mei Gräfe - MBA, Dipl. Exportwirtin (FH) ist selbständige Unternehmensberaterin mit 20 Jahren Berufserfahrungen im internationalen Handelsgeschäft. Sie war als Exportmanagerin bei international tätigen Unternehmen tätig. Die Verantwortungsgebiete umfassten Vertragsverhandlungen über die Liefer- und Zahlungskonditionen und die Gewährleistung sicherer Auftragsabwicklung vom Auftragseingang bis zur Warenlieferung.
Aufgrund ihrer langjährigen Praxiserfahrungen ist Frau Gräfe Spezialistin für das effiziente Aufbauen und die sichere Abwicklung des Auslandsgeschäfts.
Sorin Lascu, Betriebswirt (VWA)
Luftsicherheitsbeauftragter, Geschäftsführer der FR8 solutions GmbH, 12 Jahre in leitenden Positionen bei diversen international tätigen Logistikdienstleistern, 6 Jahre als Leiter Ersatzteilproduktion und -versorgung in der Automobilindustrie, 4 Jahre Supply Chain Consulting & Optimisation im Bereich Aerospace.
Michael Sirtl, Betriebswirt (VWA)
Luftsicherheitsbeauftrager, Geschäftsführer der FR8 solutions GmbH. 14 Jahre in diversen leitenden Positionen bei international tätigen Logistikdienstleistern, 12 Jahre als Prokurist in der Elektronikindustrie als Bereichsleiter Supply Chain Management.Bildungsschecks - Förderung für Sie
Die einzelnen Bundesländer fördern Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem Zuschuss von bis zu 50% oder max. 500 EUR. Auch die FR8 solutions Akademie akzeptiert die Bildungsschecks für all unsere Seminare.
Überprüfen Sie ob Sie auch eine Förderung beantragen können. Nachfolgend erhalten Sie zusätzliche Informationen über mögliche Förderungen.
Förderprogramme der Bundesländer (Quelle: Agentur für Arbeit)
Bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
Wer wird gefördert?
Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen
Höhe der Förderung: Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Informationen: Bei rund 600 Beratungsstellen bundesweit, zu erreichen über die Website zur Bildungsprämie oder über die kostenlose Hotline 0800 2623-000
Baden-Württemberg
Förderprogramm für Fachkurse
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer/innen, Freiberufler/innen, Wiedereinsteiger/innen, Gründungswillige und Ausbilder/innen
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr in Höhe von 30 Prozent.
Informationen: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg
Bayern
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen
Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung aktueller beruflicher Standards oder dem Erwerb von Qualifikationen und anderer nachgefragter Profile in branchen- und betriebsnahen Bereichen.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Berlin
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Wer wird gefördert?
Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Bildungsurlaub Berlin
Brandenburg
Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte
Um einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen zu können, darf die betreffende Person in den sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines Bildungsschecks. Der Zuschuss beträgt in der Regel 70 Prozent und in speziellen Fällen 90 Prozent der Kursgebühren, höchstens jedoch 500 Euro je Bildungsscheck.
Informationen: Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg oder Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie.
Bremen
Bildungsurlaub
Auf der Grundlage des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes werden Veranstaltungen anerkannt, die der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung dienen.
Wer wird gefördert?
Bremer Arbeitnehmer haben innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Hamburg
Bildungsurlaub Hamburg
Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, etwa Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.
Wer wird gefördert?
Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter/innen, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und der Qualifikation für ein Ehrenamt.
Höhe der Förderung: Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort.
Informationen: Bildungsurlaub Hamburg
Hessen
Qualifizierungsscheck Hessen
In Hessen gibt es das Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“. Damit werden Bemühungen von Arbeitnehmern unterstützt, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden die Beschäftigten, wenn sie keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind.
Höhe der Förderung: Zuschuss für maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 Euro
Informationen: Hessische Weiterbildungsdatenbank
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellung
Die Seminare im Rahmen des Bildungsurlaubes sollen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen oder zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können im Jahr für fünf Tage von Ihrer Tätigkeit freigestellt werden.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Ministerium für Arbeit und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
In Niedersachsen werden Projekte zur Stärkung der Weiterbildungsinfrastruktur für den Mittelstand und zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein, allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, zum Strukturwandel beitragen und sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Höhe der Förderung: Maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beschäftigte und Betriebsinhaber
Informationen: IWiN
Nordrhein-Westfalen
Bildungsschecks
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer wird gefördert?
Einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Für die Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck.
Informationen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Rheinland-Pfalz
Bildungsschecks
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten im Alter ab 45 Jahren an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.
Wer wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch keine Rente beziehen oder Berufsrückkehrer ab 45 Jahren
Höhe der Förderung: Sie erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 50 Prozent der direkten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, jedoch maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr.
Informationen: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Saarland
Bildungsfreistellung
Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.
Wer wird gefördert?
Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter/innen und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu sechs Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für höchstens drei Arbeitstage
Informationen: Ministerium für Bildung
Sachsen
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.
Die Palette der Kurse, die gefördert werden, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Zudem können Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Höhe der Förderung: Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro erhalten 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro erhalten 50 Prozent der Kosten, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Alter über 50 Jahre; in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit; bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses.
Informationen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und bildungsmarkt-sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Bildungsfreistellung
In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, außer Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistenden. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber.
Informationen: Sachsen-Anhalt, Schule und Kultur
Schleswig-Holstein
Zukunftsprogramm Arbeit
In Schleswig-Holstein wird im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Es soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein unterhält.
Höhe der Förderung: Zuschuss zu den Kosten des Weiterbildungsseminars bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sofern das Unternehmen den Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt – sonst maximal 45 Prozent der Weiterbildungskosten.
Informationen: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Thüringen
Weiterbildungsrichtlinie
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften: berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern und berufliche Aus- und Fortbildung, auch mit transnationalem oder interregionalem Bezug.
Wer wird gefördert?
Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die nicht unter das Thüringer Schulgesetz oder das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft fallen.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt bei allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen sowie zugunsten behinderter und benachteiligter Arbeitnehmer maximal 70 Prozent und für große Unternehmen maximal 60 Prozent.
Informationen: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

