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Luftsicherheit vom Profi

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komplette Betreuung rund um Ihre LBA-Zulassung

Import und Export

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in Einklang mit den Zollgesetzen

Transportkosten optimieren

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Frachtausschreibung - Verhandlung - Vertrag

FR8 solutions Akademie

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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

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Schulungen für Reglementierte Lieferanten

 

Unsere Schulungen haben Feuer!

Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland können wir ihnen sämtliche Schulungen für Bekannte Lieferanten und reglementiere Lieferanten anbieten.

Sicherheitsbeauftragte (11.2.5)

Der Beauftragte für die Sicherheit ist ähnlich einem Qualitätsmanager (QMB) dafür verantwortlich, dass das "reglementierter Lieferant Sicherheitsprogramm" gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrtbundesamt.

 

Voraussetzung:
Damit der Beauftragte für Sicherheit und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen diese Personen vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Dauer:

Die Schulung dauert 35 Schulstunden (45 Min) und wird bei uns in 4 Tagen absolviert. Wir bieten diese Schulungen in ganz Deutschland und auf Anfrage auch als Inhouse Seminare an.

 

Zur Übersicht Schulungstermine

LSKK für Bordvorräte (11.2.3.3)

Sofern Unternehmen Personal als Luftsicherheitskontrollkraft für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen einsetzen, bedürfen diese Personen der Qualifikation gemäß der VO (EU) 185/2010, Kapitel 11, Nr. 11.2.3.3. (ohne Hinzunahme von Röntgentechnik)

 

Voraussetzung: 
Damit die Luftsicherheitskontrollkraft geschult werden darf, benötigt diese vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Dauer:

Personen, die ohne Hinzunahme von Röntgentechnik eingesetzt werden, müssen 23 Unterrichtseinheiten geschult werden.

Ohne Röntgentechnik heißt: visuelle Kontrollen in Verbindung von manuellen Kontrollen. Die Sichtkontrolle umfasst eine gründliche visuelle Kontrolle und ist nur zulässig in Verbindung mit anderen Verfahren. (Durchsuchung von Hand umfassen eine gründliche manuelle Kontrolle).

Anderes Sicherheitspersonal bei Bordvorräten (11.2.3.10)

Schulung des Personals, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.

Es handelt sich um Personal, das die abschließenden Kontrollen durchführt und die Lieferung für die manipulationssichere Beförderung freigibt sowie mit der Umsetzung und Überwachung festgelegter Standards beauftragt ist, ohne selbst Sicherheitsbeauftragter zu sein.

 

Voraussetzung:

Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

 

Dauer: 

11 Unterrichtseinheiten

Personal, das einer allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins bedarf (11.2.7)

Mitarbeiter von reglementierten Lieferanten mit Zugang zu Bordvorräten müssen einer Schulung des Sicherheitsbewusstseins unterzogen werden.

 

Voraussetzung:

Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

Dauer: 

2 Unterrichtseinheiten

 

 

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Beratung Reglementierter Lieferant

 

Wir haben scharfe Konzepte

Auf Wunsch begleiten wir sie auf ihrem Weg zum Reglementierten Lieferanten von der Antragstellung bis hin zu kompletten Abwicklung ihres Projektes. 

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung?

Der Aufwand für die Zulassung ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Sicherheits- und Logistiksystemen etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbareren Bordvorrat" wird, unterschätzen viele Unternehmen. Hiervon hängt aber ab, ab welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen und welche Mitarbeiter geschult werden müssen. Die meisten Unternehmen sind der Ansicht, dass dies in der Warenannahme passiert, wenn die Ware vereinnahmt und ausgepackt wird. Dies hängt aber auch mit der Lage des Betriebes und den internen Prozessen zusammen. Auch werden sehr häufig nur die eigenen produzierten Güter betrachtet. Was aber ist mit Zulieferungen von Unterlieferanten, Tochterunternehmen, outgesourcten Dienstleistungen etc.?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese diversen Problemstellungen zu lösen.

Wir helfen Ihnen den Status des „reglementierter Lieferant" zu erlangen.

Wir bieten Ihnen folgendes 2-Phasen Modell an:

Phase 1:
Workshop Reglementierter Lieferant - IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen und Voraussetzungen zum erreichen des Status reglementierter Lieferant auf. Des weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

Phase 2:
Projektabwicklung Reglementierter Lieferant

Nach dem Workshop entscheiden Sie, wie Sie die Zulassung anstreben möchten und ob Sie die Ressourcen und das Know How intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.
Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „reglementierter Lieferant" zu erlangen.
Wir erstellen notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie das "Reglementierter Lieferant Sicherheitsprogramm".
Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie die Unterweisung des Betriebspersonals, sowie der Schulung der Warenkontrollkräfte alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Auch nach der Zulassung sind sie bei uns in guten Händen, wir führen das geforderte jährlich interne Audit für sie durch und versorgen sie mit aktuellen Neuigkeiten und Gesetzesänderungen.

Referenzen

Wir haben viele Firmen in diversen Projekten begleitet, mehrere hundert Teilnehmer nahmen an unseren Schulungen teil. Ob zum Thema Luftsicherheit - Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter -  oder Transportkostenoptimierung, Logistik, Außenhandel oder Zoll.

 

Da wir die Privatsphäre unserer Kunden sehr schätzen, finden Sie auf dieser Seite keine „Firmenlogo-Sammlung". Sollten Sie spezifische Fragen zu bestimmten Projekten haben, so können wir Ihnen gerne, in Absprache mit unseren Kunden, gezielt Projekte, Firmen und Ansprechpartner nennen.

 

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Grundlagen Reglementierte

Lieferanten von Bordvorräten

   

 Wie viel Feuer hat Ihre Lieferung?

 

Was sind Bordvorräte?

Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.

Ab wann gelten Lieferungen als Bordvorräte?

Lieferungen gelten als Bordvorräte, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.

Was ist ein Reglementierter Lieferant?

Ein Reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern.

Gesetzliche Grundlage*

  • Luftsicherheitsgesetz
  • VO (EG) Nr. 300/2008
  • VO (EG) Nr. 272/2009
  • VO (EU) Nr. 185/2010
  • VO (EU) Nr. 173/2012

 

*Die Dokumente können im geschützten Kundenbereich heruntergeladen werden.

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Reglementierter Lieferant - Bordvorrat

 

Scharfes Essen an Bord?

 

Was ist der Reglementierte Lieferant?

Reglementierte Lieferanten sind Unternehmen, die Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern dürfen. Identifizierbare Bordvorräte sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und es muss sichergestellt werden, dass keine Verbotenen Gegenstände eingebracht werden können.

 

Der Status reglementierter Lieferant gilt nur für Unternehmen und wird vom LBA standortbezogen vergeben.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Beratung Reglementierter Lieferant und Schulung Reglementierter Lieferant!

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