NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
IMDG-Code - International Maritime Dangerous Goods Code
Die gesetzliche Grundlage für den Gefahrguttransport per Seefracht ist der IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods) und wird von der IMO (International Maritime Organization) veröffentlicht. Alle Versender müssen die Regelungen des IMDG-Code zwingend einhalten und für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften sorgen.
Die am IMDG-Transport beteiligten Personen, sogenannte verantwortliche Personen, sind von der Geschäftsführung namentlich benannt und im Auftrag des Unternehmens eigenverantwortlich für die korrekte Abwicklung im Gefahrguttransport per Seefracht zuständig. Dies sind Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik, Export, Versand und Lager.
Der IMDG-Code regelt neben der Einstufung des Gefahrguts auch die Markierung der Packstücke und der Seecontainer, sowie die korrekte Erstellung des Beförderungspapiers, der IMO-Erklärung.