NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen. Seit 01.01.2026 müssen Cyber Security Awareness (CSA) Schulungen expliziten Bezug zur Luftsicherheit enthalten und mindestens 2 Unterrichtseinheiten umfassen.
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