SIE HABEN FRAGEN?

Schreiben Sie uns eine email
Order rufen Sie uns an
Wir sind für Sie da! 

089-124138-540 oder E-Mail an: info@ fr8solutions.com . Danke!

Sie erreichen uns:

Mo-Do 9:00 - 16:30 / Fr 9.00-13:00
Telefon: 089 124138 540
E-Mail: info@fr8solutions.com

Luftsicherheit vom Profi

Luftsicherheit vom Profi

komplette Betreuung rund um Ihre LBA-Zulassung

Import und Export

Import und Export

in Einklang mit den Zollgesetzen

Transportkosten optimieren

Transportkosten optimieren

Frachtausschreibung - Verhandlung - Vertrag

FR8 solutions Akademie

FR8 solutions Akademie

Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

Hier geht es zu den Cyber Security Awareness Schulungen

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  CYBER SECURITY

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.

Bekannter Lieferant Schulung 212px

 

 

Schulungen für Reglementierte Lieferanten

 

Unsere Schulungen haben Feuer!

Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland können wir ihnen sämtliche Schulungen für Bekannte Lieferanten und reglementiere Lieferanten anbieten.

Sicherheitsbeauftragte (11.2.5)

Der Beauftragte für die Sicherheit ist ähnlich einem Qualitätsmanager (QMB) dafür verantwortlich, dass das "reglementierter Lieferant Sicherheitsprogramm" gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrtbundesamt.

 

Voraussetzung:
Damit der Beauftragte für Sicherheit und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen diese Personen vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Dauer:

Die Schulung dauert 35 Schulstunden (45 Min) und wird bei uns in 4 Tagen absolviert. Wir bieten diese Schulungen in ganz Deutschland und auf Anfrage auch als Inhouse Seminare an.

 

Zur Übersicht Schulungstermine

LSKK für Bordvorräte (11.2.3.3)

Sofern Unternehmen Personal als Luftsicherheitskontrollkraft für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen einsetzen, bedürfen diese Personen der Qualifikation gemäß der VO (EU) 185/2010, Kapitel 11, Nr. 11.2.3.3. (ohne Hinzunahme von Röntgentechnik)

 

Voraussetzung: 
Damit die Luftsicherheitskontrollkraft geschult werden darf, benötigt diese vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Dauer:

Personen, die ohne Hinzunahme von Röntgentechnik eingesetzt werden, müssen 23 Unterrichtseinheiten geschult werden.

Ohne Röntgentechnik heißt: visuelle Kontrollen in Verbindung von manuellen Kontrollen. Die Sichtkontrolle umfasst eine gründliche visuelle Kontrolle und ist nur zulässig in Verbindung mit anderen Verfahren. (Durchsuchung von Hand umfassen eine gründliche manuelle Kontrolle).

Anderes Sicherheitspersonal bei Bordvorräten (11.2.3.10)

Schulung des Personals, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.

Es handelt sich um Personal, das die abschließenden Kontrollen durchführt und die Lieferung für die manipulationssichere Beförderung freigibt sowie mit der Umsetzung und Überwachung festgelegter Standards beauftragt ist, ohne selbst Sicherheitsbeauftragter zu sein.

 

Voraussetzung:

Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

 

Dauer: 

11 Unterrichtseinheiten

Personal, das einer allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins bedarf (11.2.7)

Mitarbeiter von reglementierten Lieferanten mit Zugang zu Bordvorräten müssen einer Schulung des Sicherheitsbewusstseins unterzogen werden.

 

Voraussetzung:

Uns liegt eine unterschriebene Erklärung Ihrer Firma vor, aus der hervorgeht, dass das zu schulende Personal einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen wurde oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG durchgeführt wurde

Dauer: 

2 Unterrichtseinheiten

 

 

TOP

THEME OPTIONS

Header type:
Theme Colors:
Color suggestions *
THEME
* May not have full accuracy!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.