NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN - CYBER SECURITY
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583 müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und die Mitarbeiter regelmäßig dazu schulen.
Schulungen für Reglementierte Lieferanten
Unsere Schulungen haben Feuer!
Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland können wir ihnen sämtliche Schulungen für Bekannte Lieferanten und reglementiere Lieferanten anbieten.
Sicherheitsbeauftragte (11.2.5)
Der Beauftragte für die Sicherheit ist ähnlich einem Qualitätsmanager (QMB) dafür verantwortlich, dass das "reglementierter Lieferant Sicherheitsprogramm" gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrtbundesamt.
Voraussetzung:
Damit der Beauftragte für Sicherheit und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen diese Personen vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.
Dauer:
Die Schulung dauert 35 Schulstunden (45 Min) und wird bei uns in 4 Tagen absolviert. Wir bieten diese Schulungen in ganz Deutschland und auf Anfrage auch als Inhouse Seminare an.
Zur Übersicht Schulungstermine.
LSKK für Bordvorräte (11.2.3.3)
Sofern Unternehmen Personal als Luftsicherheitskontrollkraft für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen einsetzen, bedürfen diese Personen der Qualifikation gemäß der VO (EU) 185/2010, Kapitel 11, Nr. 11.2.3.3. (ohne Hinzunahme von Röntgentechnik)
Voraussetzung:
Damit die Luftsicherheitskontrollkraft geschult werden darf, benötigt diese vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.
Dauer:
Personen, die ohne Hinzunahme von Röntgentechnik eingesetzt werden, müssen 23 Unterrichtseinheiten geschult werden.
Ohne Röntgentechnik heißt: visuelle Kontrollen in Verbindung von manuellen Kontrollen. Die Sichtkontrolle umfasst eine gründliche visuelle Kontrolle und ist nur zulässig in Verbindung mit anderen Verfahren. (Durchsuchung von Hand umfassen eine gründliche manuelle Kontrolle).
Anderes Sicherheitspersonal bei Bordvorräten (11.2.3.10)
Schulung des Personals, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.
Es handelt sich um Personal, das die abschließenden Kontrollen durchführt und die Lieferung für die manipulationssichere Beförderung freigibt sowie mit der Umsetzung und Überwachung festgelegter Standards beauftragt ist, ohne selbst Sicherheitsbeauftragter zu sein.
Voraussetzung:
Personal, das einer allgemeinen Schulung des Sicherheitsbewusstseins bedarf (11.2.7)
Mitarbeiter von reglementierten Lieferanten mit Zugang zu Bordvorräten müssen einer Schulung des Sicherheitsbewusstseins unterzogen werden.
Voraussetzung: