Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte/AEO – das Qualitäts- & Gütesiegel des Zolls
Basics
Informationen zum zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten/AEO
Beratung
Unsere Leistungen im Rahmen
Ihrer Zertifizierung zum AEO
Pre-Audit
Eine Vorbeurteilung Ihres
Konzepts durch uns
Sensibilisierungsschulung
Jährliche Sensibilisierungsschulung
AEO - Sensibilisierungsschulung

Juli 2026 - Neue Vorgaben für AEO-Unternehmen: Mindestens jährliche Sicherheitsschulungen vorgeschrieben
Der deutsche AEO-Fragenkatalog konkretisiert die Anforderungen an die Sensibilisierung von Mitarbeitern in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Beschäftigte mit sicherheitsrelevanten Aufgaben müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an Unterweisungen zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins teilnehmen.
Darüber hinaus fordert der Fragenkatalog:
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen,
- Dokumentation von Inhalt, Umfang, Zielsetzung, Teilnehmenden und Schulungsdatum,
- Aufbewahrung der Schulungsnachweise,
- Vorlage der Nachweise auf Verlangen des Hauptzollamts,
- Orientierung der Schulungsinhalte an den AEO-Leitlinien, insbesondere Abschnitt 2.V.8 „Programme zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins“.
Was bedeutet das für AEO-Unternehmen?
Unternehmen mit einer AEO-S-, AEO-C+S- oder AEO-F-Bewilligung sollten ihre Schulungskonzepte überprüfen und sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden in sicherheitsrelevanten Bereichen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Unsere webbasierte AEO-Sensibilisierungsschulung unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen effizient umzusetzen. Das WBT orientiert sich an den AEO-Leitlinien und vermittelt zusätzlich ein grundlegendes Bewusstsein für zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Risiken in der internationalen Lieferkette. Nach erfolgreichem Abschluss steht eine nachvollziehbare Schulungsdokumentation als Nachweis zur Verfügung.
Gerne passen wir die Schulung auf Wunsch auch an die individuellen Abläufe Ihres Unternehmens an.
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