Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen
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Die richtige Einstufung der Ware (Tarifierung) ist die Basis für die weitere Verarbeitung der Ware und den anschließenden Versand oder den direkten Durchhandel.
An die Tarifierung sind bei der Einfuhr die Höhe der Zollabgaben und eventuelle Einfuhrbeschränkungen geknüpft sowie bei der Ausfuhr eventuelle Ausfuhrbeschränkungen und die Exportkontrolle.
Das bindende Regelwerk ist der Zolltarif, der alle Arten von Waren inklusive der zugehörigen Zolltarifnummer beinhaltet. Diese Nummer ist weltweit einheitlich, jedoch haben verschiedene Länder verschiedene Ansichten zur Einstufung der Ware. So kann einer Ware aufgrund der Änderung von zwei Ziffern in der Unterposition sehr schnell eine andere Eigenschaft auf dem Papier zugesprochen werden als sie sie tatsächlich besitzt.
Im weltweiten Vertrieb können Unternehmen ebenso Wettbewerbsvorteile generieren, z.B. indem sie von Präferenzen Gebrauch machen und ihrem Kunden somit zu günstigeren Bezugskosten verhelfen.
Beispielsweise kann der Einfuhrzoll – je nach Produkt – um einige Prozentpunkte reduziert oder gänzlich auf null Prozent gesenkt werden. Den Ausgang hierfür bildet der Warenursprung, der je nach Rohmaterialien/Rohstoffen definiert werden kann.
Es gilt, unabdingbares Wissen im Bereich Warenursprung & Präferenzen durch den Lieferanten zu erweben, um Zollstrafen zu entgehen.
Rechtlicher Rahmen
Rechtlich gesehen ist der Bereich der Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen nicht zu unterschätzen, da der Zoll dem Bundesministerium der Finanzen zugehörig ist und bei Falscheinstufung der Tatbestand „Steuerhinterziehung“ greifen kann.
Die Kernfragen für jedes Unternehmen sind:
- Darf ich Zollaussetzungen beantragen, um keinen Einfuhrzoll zu bezahlen?
- Kann ich Zollvergünstigungen bekommen?
- Was ist der Unterschied zwischen außenwirtschaftsrechtlichem und präferenzrechtlichem Ursprung?
- Welche Voraussetzungen sind notwendig, damit eine Ware 'EU Ursprung' erhält?
- Wie führt man eine Präferenzkalkulation durch?
- Wann darf eine EUR1/EUR-MED oder ein Ursprungszeugnis erstellt werden?
- Wann darf eine Lieferantenerklärung ausgestellt werden?
Was FR8 solutions leistet
FR8 solutions berät und unterstützt Sie in allen Bereichen von Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen:
- Prozessaufnahme IST-Zustand
- Bewertung der Vorhandenen Prozesse
- Definition SOLL-Zustand
- Erstellung von Verfahrensanweisungen für das Tagesgeschäft
- Implementierung des neuen oder angepassten Prozesses
- Schulung der beteiligten Mitarbeiter
Weiterhin unterstützt Sie FR8 solutions im Umgang mit den jährlich auftretenden Änderungen durch das Bundesministerium der Finanzen sowie der Zollbehörden.
Warum FR8 solutions?
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Risikomanagement
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Was macht FR8 solutions?
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