Sicherheitskultur im Unternehmen - Basics
Sicherheitskultur im Unternehmen
Die EU verpflichtet mit dem Anhang zur DVO (EU) 2019/103 Nr. 26 und 28 ff. zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) eine "Sicherheitskultur" im Unternehmen aufzubauen.
DVO 2015/1998 Punkt 11.1.11:
Zur Bekämpfung der Bedrohung durch Insider muss das Sicherheitsprogramm der in den Artikeln 12, 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 genannten Betreiber und Stellen unbeschadet der einschlägigen Schulungsinhalte und Kompetenzen des Personals gemäß Nummer 11.2 geeignete interne Bestimmungen und damit zusammenhängende Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und zur Förderung der Sicherheitskultur umfassen.
Schulungen Personal im Bereich Luftsicherheit
Kenntnis von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.
Wenn man den Leitgedanken dahinter betrachtet, ist die Idee nicht abwegig. Keiner will, dass seinem Unternehmen oder Personen Schaden zugefügt wird. Unternehmen sind aber durch Industriespionage, Sabotage oder Terrorismus bedroht. Die Auswirkung von Attacken können verheerend sein. Finanzielle Schäden,
Verlust von Marktanteilen, Rufschädigung, Personenschäden können die Folgen sein. Die EU hat zwar mit der o.g. Verordnung in erster Linie die Luftsicherheit im Blick, spricht aber weiter davon, dass "Sicherheit" nur dann funktioniert, wenn es im gesamten Unternehmen ernst genommen wird und nicht nur ein Nischendasein führt. Das ist nachvollziehbar.
Es geht um:
- Sensibilisierung Mitarbeiter
- Förderung Sicherheitskultur
- Robuste und belastbare Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor
- Insider Bedrohungen erkennen
- Radikalisierung erkennen
Grundsätze sind:
- Sicherheit sollte die Verantwortung aller sein – beginnend bei der Basis.
- Sicherheit kann nur funktionieren, wenn es von der Unternehmensführung vorgelebt wird.
- Sicherheitskultur kann nicht isoliert von der Unternehmenskultur betrachtet werden.
- Es geht darum, Verhaltensweisen zu entwickeln, die stabil bleiben, auch wenn die Personen nicht mehr explizit daran erinnert werden.
Aus unserer Sicht ergeben sich daraus folgende Anforderungen an die Beteiligten der sicheren Lieferkette:
- Mitarbeiter im Bereich Luftsicherheit müssen eine Schulung zum Thema Sicherheitskultur gemäß den LBA Vorgaben absolvieren. Diese ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Schulungen finden Sie hier
- Das Unternehmen muss interne Bestimmungen festlegen, welche die Sicherheitskultur im Unternehmen fördern. Aus unserer Sicht wäre hierzu die Formulierung eines Leitbildes Sicherheitskultur förderlich. Ähnlich wie Unternehmen ein Unternehmensleitbild oder ein Qualitätsleitbild formulieren. Weitere Infos - Beratung hier anfordern
- Das Luftsicherheitsprogramm muss ergänzt werden. Für unsere Stammkunden erarbeiten wir das gemeinsam mit dem Luftsicherheitsbeauftragten. Kunden ohne Betreuungsvertrag können entweder einen Betreuungsvertrag abschließen oder kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen. Beratung hier anfordern
- Die Mitarbeiter müssen regelmäßig, d.h. mindestens 1x jährlich, sensibilisiert werden. Da von "Verantwortung aller" und "Sicherheitskultur kann nicht isoliert betrachtet werden" die Rede ist, ist eigentlich davon auszugehen, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens zum Thema Sicherheit im Unternehmen sensibilisiert werden müssen. Es wäre zumindest sinnvoll. Es gibt aber aktuell hierzu noch keine detaillierten Vorgaben seitens des LBA. Wir haben eine Sensibilisierungsschulung als Onlineversion erarbeitet, die für alle Mitarbeiter gedacht ist und nicht nur das Thema Luftsicherheit aufgreift. Es behandelt allgemein, was der einzelne Mitarbeiter tun kann, um die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Da geht es z.B. um Cyberkriminalität, Sabotage, Industriespionage, Terroranschläge, etc. Die Schulung zur Mitarbeitersensibilisierung finden Sie hier
Mitarbeiter im Bereich Luftsicherheit müssen eine Schulung zum Thema Sicherheitskultur gemäß den LBA Vorgaben absolvieren. Die EU verpflichtet alle Beteiligten der sicheren Lieferkette ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren. Es gibt hierzu keine Vorgabe, wie das zu machen ist. Fakt ist aber, dass sensibilisieren in erster Linie schulen bedeutet.Unterschied Sensibilisierungsschulung vs LBA Schulung Sicherheitskultur
LBA Schulung Sicherheitskultur gem. DVO (EU) 2015/1998
Sensibilisierungsschulung gem. DVO (EU) 2019/103 und 2015/1998
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