Der bekannte Lieferant – Luftsicherheit für Lieferanten von Bordvorräten und Flughafenlieferungen
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Der bekannte Lieferant - Basics
Der bekannte Lieferant
Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Ausgenommen werden können Lieferungen durch einen bekannten Lieferanten (sichere Lieferkette).
Bekannte Lieferanten sind Lieferanten, deren Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten:
- Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrtzeug, oder
- Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern.
Ein bekannter Lieferant kann sowohl Lieferant für Bordvorräte als auch für Flughafenlieferungen sein, vorausgesetzt beide hierfür vorgesehene Verpflichtungserklärungen wurden vom Bevollmächtigen gezeichnet.
Der bekannte Lieferant für Flughafenlieferungen
Mit dem bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen wurde mit der EU (VO) Nr. 185/2010 zum 29.04.2010 das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen eingeführt, die auf dem Flughafen selbst verwendet und nicht in ein Flugzeug verladen werden.
Flughafenlieferungen, die nicht von einem bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen angeliefert werden, müssen einer intensiven Kontrolle (Screening) unterzogen werden, die teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.
Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen hingegen werden bei Zufahrt/Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.
Flughafenlieferungen sind „alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind". Dies können beispielweise sein:
- Baumaterial
- Büromaterial
- Lebensmittellieferungen für Restaurants, Kantinen und Lounges
- Getränkelieferungen
- sämtliche Artikel, die in Geschäften im Sicherheitsbereich verkauft werden
- Reinigungsmittel
- etc.
Der bekannte Lieferant für Bordvorräte
Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, der Bordvorräte/
-lieferungen an einen reglementierten Lieferanten oder direkt an ein Luftfahrtunternehmen, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug liefern darf.
Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen: Handgepäck, von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände, Post und Material von Luftfahrtunternehmen.
Lieferanten werden von den Unternehmen (Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Lieferanten), welche sie beliefern, als bekannte Lieferanten benannt. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Verpflichtungserklärung gegenüber dem zu beliefernden Unternehmen.
Ware, die nicht von bekannten Lieferanten stammt, muss durch das Luftfahrtunternehmen oder den reglementierten Lieferanten einer Kontrolle (Screening) unterzogen werden, die teuer und zeitraubend sein kann. Oftmals ist es aufgrund der Beschaffenheit der Ware auch nur schwer möglich eine geeignete Kontrollmaßnahme durchzuführen.
Die angelieferten Waren eines bekannten Lieferanten für Bordvorräte hingegen werden keinen weiteren Kontrollen unterzogen, vorausgesetzt die sichere Lieferkette wurde beim Transport nicht unterbrochen.
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