Der bekannte Lieferant – Luftsicherheit für Lieferanten von Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Basics
Informationen rund um den bekannten Lieferanten
Beratung
Unsere Leistungen im Rahmen Ihrer Zulassung
Pre-Audit
Eine Vorbeurteilung Ihres Konzepts durch uns
Schulung
Überblick Schulungsbedarf und Schulungsangebot
... takes care
Ihre optimale Betreuung nach der Zulassung
Der bekannte Lieferant - Schulung
Gemäß der VO (EG) Nr. 300/2008 i.V.m. der VO (EU) Nr. 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Bordvorräten oder Flughafenlieferungen in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Bordvorräte oder Flughafenlieferungen identifizierbar" werden. Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt. Voraussetzung: Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.
Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen. In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen die Bordvorräte oder die Flughafenlieferung "identifizierbar" werden und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem. Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung: Voraussetzung: Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Diese Schulung ist nur für einen sehr begrenzten Personenkreis ausreichend. Es ist prüfen, ob der Mitarbeiter nicht doch eine Schulung gemäß Kap. 11.2.3.10 durchführen muss. Diese Schulung ist z.B. ausreichend für: Diese Personen haben gemeinsam, dass sie mit der Ware bzw. den Luftfrachtprozessen nicht in Berührung kommen. Sie benötigen lediglich Zugang zu den sicheren Bereichen. Voraussetzung: Wir bieten diese Schulung als Online-Schulung (WBT = Web based training) an. Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an). Kompetenz Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden. Beratung Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.
Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung: Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen. Wer muss geschult werden?
Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen wird. Gerne unterstützen wir Sie.
Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Betriebspersonal – Kap. 11.2.3.10 / Kap. 11.2.7
Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.10
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website. Personal, das "unbegleiteten Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen" hat – 11.2.7
Personen, die nach Kap. 11.2.7 geschult sind, dürfen z.B. nicht:
Vor Durchführung der Schulung gemäß Kap. 11.2.7 ist keine Überprüfung des Mitarbeiters notwendig. Allerdings benötigt dieser für den Einsatz in einem zugelassenen Unternehmen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG, die bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen ist.
Hier geht's zur Übersicht der LandesluftfahrtbehördenFR8 – Kompetenz und LBA Zulassung
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen. Schulungsstandorte
Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt. Nicht umsonst heißt es bei uns... Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie. Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig: Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®... Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher. Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.Warum FR8 solutions?
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