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Luftsicherheit Überblick

Der geschäftliche Versender - Basics

 

Der geschäftliche Versender

 

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Der geschäftliche Versender (gV) ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Der geschäftliche Versender darf Luftfracht ohne weitere Kontrollen zum Versand bringen, wenn er die Vorschriften der sicheren Lieferkette gem. VO (EU) Nr. 2015/1998 einhält. Der geschäftliche Versender wird vom reglementierten Beauftragten (i.d.R. sein Luftfrachtspediteur) anerkannt, wenn er die Sicherheitsvorschriften umgesetzt und die Verpflichtungserklärung gezeichnet hat.

Der geschäftliche Versender muss eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um im Rahmen der sicheren Lieferkette die Luftsicherheit nicht zu gefährden.  

Sehr wichtig:
Die Luftfracht von geschäftlichen Versendern darf der reglementierte Beauftragte nur auf Frachtflugzeugen (CAO cargo only) verladen. 

 

 

 

 

Was muss der geschäftliche Versender umsetzen?

 

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Luftsicherheitsprogramm 

  • erstellen

Betriebsgelände

  • Zugang unbefugter Personen zu den Sendungen verhindern
  • Besucher stets begleiten oder Zutritt verwehren

Personal

  • Mitarbeiter bei Einstellung speziell prüfen
  • Mitarbeiter gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 oder 11.2.7 schulen

Luftsicherheitsbeauftragter

  • benennen und gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.5 schulen

Unversehrtheit der Sendungen

  • keine verbotenen Gegenstände
  • vor unbefugten Eingriffen schützen
  • manipulationssicher verpacken

Ursprung der Sendung

  • Sendungen, die ihren Ursprung nicht beim Versender haben, müssen kontrolliert werden, bevor sie in ein Luftfahrzeug verladen werden (z.B. Röntgen).

 

 

 

Nachteile des Status 'geschäftlicher Versender'

 

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  • Die Ware kann nur im Frachtflugzeug (CAO) verladen werden.
  • limitierte Auswahl an Routen und Abflugfrequenzen
  • höhere Frachtkosten
  • Einige Airlines und auch Spediteure nehmen keine Ware von geschäftlichen Versendern an.
  • Einige EU Staaten möchten den geschäftlichen Versender abschaffen.
    In Großbritannien z.B. gibt es den gV nicht mehr,
    in Deutschland ist der gV seit dem 1. April 2016 ausgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit

 

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De facto muss der geschäftliche Versender alle Maßnahmen umsetzen, die auch ein bekannter Versender umsetzen muss. Der Unterschied ist, dass der geschäftliche Versender nicht behördlich zugelassen wird, sondern vom reglementierten Beauftragten anerkannt wird.

Der geschäftliche Versender ist aufgrund der genannten Nachteile in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Wir empfehlen den Unternehmen den Weg des bekannten Versenders zu gehen, da hier eine behördliche Zulassung erfolgt und die Nachteile des geschäftlichen Versenders umgangen werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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