Luftsicherheit Überblick
Aviation & Supply Chain Security
Ob Bekannter Versender, reglementierter Beauftragter, Bekannter Lieferant, reglementierter Lieferant, ACC3 validierung oder aber allgemeine supply chain security. Wir decken alle Bereiche ab!
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Bekannter Versender
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Reglementierter Beauftragter
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Geschäftlicher Versender
Basics - Beratung - Bewertung - Schulung -
Bekannter Lieferant
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Reglementierter Lieferant
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
ACC3 Validierung
Validierung - Training - Leistungen -
Akademie - Schulung
Präsenzschulungen & Onlineschulungen
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bekannter Versender
Industrie & Handel
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
geschäftlicher Versender
Industrie & Handel
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
reglementierter Beauftragter
Spedition & Logistik
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
reglementierter Lieferant
Catering
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
bekannter Lieferant
Catering- & Flughafenlieferant
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
zugelassener Transporteur
Transporteure
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
sonstige Dienstleister
Zeitarbeit, Reinigung, Security, etc.
Basics – Beratung
Schulung -
FR8 Akademie
Schulungen Luftsicherheit
Präsenz- & Onlineschulungen/WBT
Der geschäftliche Versender - Schulung
Wer muss geschult werden?
Gemäß der VO (EG) 300/2008 i.V.m. der VO (EU) 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird.
Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbarer Luftfracht wird. Gerne unterstützen wir Sie.
Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5
Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.
Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeits- überprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Betriebspersonal – Kap. 11.2.3.9 / Kap. 11.2.7
Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen.
Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.9
In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.
Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:
- Fahrer, die Luftfracht transportieren, sofern sie Zugang zur Fracht haben
- Lager- und Versandmitarbeiter, die Luftfracht kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
- Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Luftfracht wird
- Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
- Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
- IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
- Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
- Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber
Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Personal – 11.2.7
Diese Schulung ist seit 01.01.2023 für Personal beim bekannten Versender und reglementierten Beauftragen nicht mehr geeigent. Deshalb hier keine weiteren Ausführungen.
Hier geht's zur Übersicht der Landesluftfahrtbehörden
FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung
Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare
Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne behördliche Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).
Kompetenz
Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.
Beratung
Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.
Schulungsstandorte
Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:
- München
- Hamburg
- Frankfurt am Main
Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen.
Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt. Nicht umsonst heißt es bei uns... Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie. Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig: Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®... Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher. Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.Warum FR8 solutions?
Es gibt viele Gründe!
Logistics ConsultDoing®!Profis Luftsicherheit
EU-ValidiererProzessverständnis
Erfahrung
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.Projektabwicklung
Risikomanagement
Qualität Schulungen
Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung Ihre Logistikakademie – SchulungenWas macht FR8 solutions noch?
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