Luftsicherheit Überblick
Aviation & Supply Chain Security
Ob Bekannter Versender, reglementierter Beauftragter, Bekannter Lieferant, reglementierter Lieferant, ACC3 validierung oder aber allgemeine supply chain security. Wir decken alle Bereiche ab!
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Bekannter Versender
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Reglementierter Beauftragter
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Geschäftlicher Versender
Basics - Beratung - Bewertung - Schulung -
Bekannter Lieferant
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
Reglementierter Lieferant
Basics - Beratung - Pre-Audit - Schulung -
ACC3 Validierung
Validierung - Training - Leistungen -
Akademie - Schulung
Präsenzschulungen & Onlineschulungen
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bekannter Versender
Industrie & Handel
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
geschäftlicher Versender
Industrie & Handel
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
reglementierter Beauftragter
Spedition & Logistik
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
reglementierter Lieferant
Catering
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
bekannter Lieferant
Catering- & Flughafenlieferant
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
zugelassener Transporteur
Transporteure
Basics – Beratung
Pre-Audit – Schulung -
sonstige Dienstleister
Zeitarbeit, Reinigung, Security, etc.
Basics – Beratung
Schulung -
FR8 Akademie
Schulungen Luftsicherheit
Präsenz- & Onlineschulungen/WBT
Der geschäftliche Versender - Basics
Der geschäftliche Versender
Der geschäftliche Versender (gV) ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Der geschäftliche Versender darf Luftfracht ohne weitere Kontrollen zum Versand bringen, wenn er die Vorschriften der sicheren Lieferkette gem. VO (EU) Nr. 2015/1998 einhält. Der geschäftliche Versender wird vom reglementierten Beauftragten (i.d.R. sein Luftfrachtspediteur) anerkannt, wenn er die Sicherheitsvorschriften umgesetzt und die Verpflichtungserklärung gezeichnet hat.
Der geschäftliche Versender muss eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um im Rahmen der sicheren Lieferkette die Luftsicherheit nicht zu gefährden.
Sehr wichtig:
Die Luftfracht von geschäftlichen Versendern darf der reglementierte Beauftragte nur auf Frachtflugzeugen (CAO – cargo only) verladen.
Was muss der geschäftliche Versender umsetzen?
Luftsicherheitsprogramm
- erstellen
Betriebsgelände
- Zugang unbefugter Personen zu den Sendungen verhindern
- Besucher stets begleiten oder Zutritt verwehren
Personal
- Mitarbeiter bei Einstellung speziell prüfen
- Mitarbeiter gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 oder 11.2.7 schulen
Luftsicherheitsbeauftragter
- benennen und gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.5 schulen
Unversehrtheit der Sendungen
- keine verbotenen Gegenstände
- vor unbefugten Eingriffen schützen
- manipulationssicher verpacken
Ursprung der Sendung
- Sendungen, die ihren Ursprung nicht beim Versender haben, müssen kontrolliert werden, bevor sie in ein Luftfahrzeug verladen werden (z.B. Röntgen).
Nachteile des Status 'geschäftlicher Versender'
- Die Ware kann nur im Frachtflugzeug (CAO) verladen werden.
- limitierte Auswahl an Routen und Abflugfrequenzen
- höhere Frachtkosten
- Einige Airlines und auch Spediteure nehmen keine Ware von geschäftlichen Versendern an.
- Einige EU Staaten möchten den geschäftlichen Versender abschaffen.
In Großbritannien z.B. gibt es den gV nicht mehr,
in Deutschland ist der gV seit dem 1. April 2016 ausgesetzt.
Fazit
De facto muss der geschäftliche Versender alle Maßnahmen umsetzen, die auch ein bekannter Versender umsetzen muss. Der Unterschied ist, dass der geschäftliche Versender nicht behördlich zugelassen wird, sondern vom reglementierten Beauftragten anerkannt wird.
Der geschäftliche Versender ist aufgrund der genannten Nachteile in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Wir empfehlen den Unternehmen den Weg des bekannten Versenders zu gehen, da hier eine behördliche Zulassung erfolgt und die Nachteile des geschäftlichen Versenders umgangen werden.
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