Der reglementierte Lieferant – Luftsicherheit für Lieferanten von Bordvorräten
Basics
Informationen zum regle-
mentierten Lieferanten
Beratung
Unsere Leistungen im Rahmen Ihrer Zulassung
Pre-Audit
Eine Vorbeurteilung Ihres Konzepts durch uns
Schulung
Überblick Schulungsbedarf und Schulungsangebot
... takes care
Ihre optimale Betreuung nach der Zulassung
Der reglementierte Lieferant - Schulung
Wer muss geschult werden?
Gemäß der VO (EG) Nr. 300/2008 i.V.m. der VO (EU) Nr. 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die mit Bordvorräten oder Flughafenlieferungen in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Entscheidend ist, wann in Ihrem Unternehmen "Bordvorräte oder Flughafenlieferungen identifizierbar" werden.
Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen wird. Gerne unterstützen wir Sie.
Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5
Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.
Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Betriebspersonal – Kap. 11.2.3.10 / Kap. 11.2.7
Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich unbegleiteten Zugang in Sicherheitsbereiche benötigen.
Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.10
In der Regel ist diese Schulung für Mitarbeiter aus Logistik, Lager, Versand, aber auch aus Produktion, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Personalabteilung oder IT relevant. Entscheidend ist, wann im Unternehmen die Bordvorräte oder die Flughafenlieferung "identifizierbar" werden und ob Mitarbeiter auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.
Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:
- Fahrer, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen transportieren, sofern sie Zugang zu diesen haben
- Lager- und Versandmitarbeiter, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
- Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Bordvorräte oder Flughafenlieferungen werden
- Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
- Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
- IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
- Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
- Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber
Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.10 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Personal, das "unbegleiteten Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen" hat – 11.2.7
Diese Schulung ist nur für einen sehr begrenzten Personenkreis ausreichend. Es ist prüfen, ob der Mitarbeiter nicht doch eine Schulung gemäß Kap. 11.2.3.10 durchführen muss.
Diese Schulung ist z.B. ausreichend für:
- Reinigungspersonal
- Handwerker, die im sicheren Bereich Reparaturen ausführen
- Wachpersonal
- Fahrer, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen transportieren, sofern das Fahrzeug vom Versender verplombt wird und die Fahrer keinen Zugang zur Ware haben
Diese Personen haben gemeinsam, dass sie mit der Ware bzw. den Luftfrachtprozessen nicht in Berührung kommen. Sie benötigen lediglich Zugang zu den sicheren Bereichen.
Personen, die nach Kap. 11.2.7 geschult sind, dürfen z.B. nicht:
- andere ungeschulte Personen im sicheren Bereich begleiten
- Bordvorräte oder Flughafenlieferungen produzieren, kommissionieren, verpacken, transportieren, laden, handeln etc.
- Zugang zu den Vertriebsaufträgen haben, aus denen die Versandart hervorgeht
- Zutrittsberechtigungen erteilen und verwalten
- Zugriffsberechtigungen im Warenwirtschaftssystem vergeben
Voraussetzung:
Vor Durchführung der Schulung gemäß Kap. 11.2.7 ist keine Überprüfung des Mitarbeiters notwendig. Allerdings benötigt dieser für den Einsatz in einem zugelassenen Unternehmen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG, die bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen ist.
Wir bieten diese Schulung als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
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FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung
Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare
Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).
Kompetenz
Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.
Beratung
Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.
Schulungsstandorte
Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:
- München
- Hamburg
- Franfurt am Main
Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen.
Warum FR8 solutions?
Es gibt viele Gründe!
Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.
Nicht umsonst heißt es bei uns...
Logistics ConsultDoing®!
Profis Luftsicherheit
Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer
Prozessverständnis
Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.
Erfahrung
Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.
Projektabwicklung
Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...
Risikomanagement
Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.
Qualität Schulungen
Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.
Was macht FR8 solutions noch?
Zoll & Außenwirtschaft
Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement
Transportkostenoptimierung
Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.
Projektlogistik
Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung
FR8 solutions Akademie
Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis