Der zugelassene Transporteur – Luftsicherheit für Unternehmen, die Luftfracht transportieren
Basics
Basisinformationen rund um den zugelassenen Transporteur
Beratung
Unsere Beratungsleistungen im Rahmen Ihrer Zulassung
Pre-Audit
Eine Vorbeurteilung Ihres Konzepts durch uns
Schulung
Wer muss wie geschult werden? Welche Schulungen bieten wir an?
... takes care
Die …takes care Initiative: Ihre optimale Betreuung nach der Zulassung
Der zugelassene Transporteur - Schulung
Wer muss geschult werden?
Gemäß der VO (EG) 300/2008 i.V.m. der VO (EU) 2015/1998 müssen Mitarbeiter, die Luftfracht transportieren, eine Schulung absolvieren.
Außerdem muss jedes Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten.
Der Luftsicherheitsbeauftragte – Kap. 11.2.5
Der Luftsicherheitsbeauftragte ist ähnlich einem Qualitätsmanager dafür verantwortlich, dass das Luftsicherheitsprogramm gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt.
Voraussetzung:
Damit der Luftsicherheitsbeauftragte und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen sie vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeits- überprüfung gemäß §7 LuftSiG. Diese muss bei der zuständigen Länderbehörde beantragt werden. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern.
Wir bieten diese Schulung als Präsenz-, Inhouse- oder als Web-Seminar (Live) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Betriebspersonal – Kap. 11.2.3.9 / Kap. 11.2.7
Beim Personal wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, welche sogenannte "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" im Sinne der VO (EU) Nr. 2015/1998 durchführen, und Mitarbeitern, welche lediglich die Luftfracht transportieren.
Personal, das "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführt – 11.2.3.9
Mitarbeiter, die auf eine Art und Weise in den Luftsicherheitsprozess involviert sind und somit "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" durchführen, müssen nach Kapitel 11.2.3.9 geschult werden. Das Luftfahrt-Bundesamt hat einige Beispiele für "Sicherheitskontrollen außer Kontrollen" veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass unter diesen Begriff auch Tätigkeiten fallen, die landläufig nicht mit "Sicherheitskontrolle" in Verbindung gebracht würden, z.B. die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf ein Warenwirtschaftssystem.
Folgende Mitarbeiter benötigen z.B. diese Schulung:
- Fahrer, die Luftfracht transportieren, sofern sie Zugang zur Fracht haben
- Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
- Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
- IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
- Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
- Mitarbeiter mit unbegleitetem Zugang zu sicheren Bereich, zu identifizierbarer Luftfracht oder Informationen darüber
Voraussetzung:
Gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 müssen Personen, die eine Schulung absolvieren sollen, vor Beginn der Schulung auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Es ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen. Unten finden Sie einen Link zur Übersicht der Zuständigkeiten in den jeweilgen Bundesländern. Sollte Ihr Fahrer einen Flughafenausweis besitzenk, so hat dieser wahrscheinlich eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Wir bieten diese Schulung als Inhouse- oder als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
Personal, das "unbegleiteten Zugang zu identifizierbarer Luftfracht" hat – 11.2.7
Diese Schulung ist nur für einen sehr begrenzten Personenkreis ausreichend, der physisch nicht in Kontakt mit der Luftfracht kommt. Es ist zu prüfen, ob der Mitarbeiter nicht doch eine Schulung gemäß Kap. 11.2.3.9 durchführen muss.
Diese Schulung ist z.B. ausreichend für:
- Reinigungspersonal
- Handwerker
- Wachpersonal
- Fahrer, die Luftfracht transportieren, sofern das Fahrzeug vom Versender verplombt wird und die Fahrer keinen Zugang zur Fracht haben
Diese Personen haben gemeinsam, dass sie mit der Ware bzw. den Luftfrachtprozessen nicht in Berührung kommen. Sie benötigen lediglich Zugang zu den sicheren Bereichen.
Personen, die nach Kap. 11.2.7 geschult sind, dürfen z.B. nicht:
- andere ungeschulte Personen im sicheren Bereich begleiten
- Luftfracht verladen
- Zugang zu den Vertriebsaufträgen haben, aus welchen die Versandart hervorgeht
- Zutrittsberechtigungen erteilen und verwalten
- Zugriffsberechtigungen im Warenwirtschaftssystem vergeben
Voraussetzung:
Vor Durchführung der Schulung gemäß Kap. 11.2.7 ist keine Überprüfung des Mitarbeiters notwendig. Allerdings benötigt dieser für den Einsatz in einem zugelassenen Unternehmen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG, die bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen ist. Sollte Ihr Fahrer einen Flughafenausweis besitzen, so hat dieser wahrscheinlich eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Wir bieten diese Schulung als Online-Schulung (WBT = Web based training) an.
Weitere Informationen wie Dauer, Ort, Web-Seminare, etc finden Sie auf unserer Akademie Website.
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FR8 – Kompetenz und LBA Zulassung
Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare
Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Zertifikate, die von einem Ausbilder ohne behördliche Zulassung ausgestellt werden, sind wertlos (das Luftfahrt-Bundesamt erkennt diese Zertifikate nicht an).
Kompetenz
Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Die Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt-Bundesamt als Ausbilder und unabhängige EU Validierer zugelassen.
Beratung
Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Schulungstag eine Beraterstunde integriert.
Schulungsstandorte
Folgende Seminarstandorte stehen Ihnen zur Verfügung:
- München
- Hamburg
- Frankfurt am Main
Die Veranstaltungsorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen.
Warum FR8 solutions?
Es gibt viele Gründe!
Schauen Sie sich um und finden Sie heraus, warum FR8 solutions einer der führenden Anbieter im Bereich Luftsicherheit in Deutschland ist. Viele Firmen, von Klein- und Mittelstand bis hin zu Konzernen, haben auf die Qualität der FR8 solutions gesetzt.
Nicht umsonst heißt es bei uns...
Logistics ConsultDoing®!
Profis Luftsicherheit
Ihr führender Anbieter rund um Aviation Security mit vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Ausbilder und unabhängige
EU-Validierer
Prozessverständnis
Wir sind nicht nur in der Luftsicherheit zu Hause. Mit unserem Know-how verknüpfen wir auch Logistik und Industrie.
Erfahrung
Seit 2010 in der Luftsicherheit tätig:
wir haben hunderte Workshops und
Audits durchgeführt und mehrere
tausend Mitarbeiter geschult.
Projektabwicklung
Wir übernehmen die komplette Abwicklung von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. ConsultDoing®...
Risikomanagement
Mit unserem Pool an Beratern stellen wir die kontinuierliche Betreuung Ihres Projekts sicher.
Qualität Schulungen
Hoher Praxisbezug durch top qualifizierte und vom LBA zugelassene Ausbilder. Viele Referenzkunden bestätigen unser hervorragendes Renommee in der Branche.
Was macht FR8 solutions noch?
Zoll & Außenwirtschaft
Zollprozesse wie Tarifierung, Warenursprung & Präferenzen, Exportkontrolle sowie Aufbau Zollmanagement
Transportkostenoptimierung
Transportkosten reduzieren und kontrollieren – so behalten Sie die Kosten
im Blick.
Projektlogistik
Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Großprojekten als 'externe' Logistikabteilung
FR8 solutions Akademie
Ihre Logistikakademie – Schulungen
von Profis für Profis